Sie haben eine Untersuchung zu Verflechtungsstrukturen der fünf größten deutschen Fernsehsender aufgelegt. Wie kamen Sie auf die Idee?
Ich beschäftige mich schon länger mit Medienunternehmen in Europa, und um hier alles zu durchdringen, müsste man tatsächlich Kartellrechtsprofi mit internationaler Ausrichtung sein. Allein in Deutschland haben wir in der Branche sehr komplexe Verflechtungsstrukturen. Meines Erachtens besteht überall dort, wo es duale Rundfunkstrukturen gibt, eine Tendenz dazu, Verflechtungen nicht offenzulegen.
Die Verflechtungen, die Sie aufzeigen, sind atemberaubend. Haben Sie mit einem solchen Geflecht gerechnet?
Sagen wir, ich habe es „befürchtet“. Es beginnt damit, dass man aus den Konzernen einzelne Sender herauslösen muss. Schon das ist schwierig, weil Sie oft gar keine Daten dazu finden. Viele private Sender unterliegen nicht der Publikationspflicht. Da ist es leicht, Verbindungen zu verschleiern. Es gibt hier große Unterschiede zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern. Doch für beide gilt: Die inneren und äußeren Verflechtungen so zu durchdringen, dass nachvollziehbar wird, wie Sender mit Produktionsfirmen verwoben sind - das ist wirklich mühsam. ANTWORT: Ich halte es aber für wichtig, dass jeder Zuschauer genau dies einfordern kann, zumindest bei den öffentlich-rechtlichen Sendern. Da gibt es eine „lack of transparency“, eine Transparenzlücke.
Schauen wir auf die öffentlich-rechtlichen Sender.
Das Ergebnis ist: Alle unsere Befürchtungen wurden bestätigt. Wo wir hingeschaut haben, förderten wir sehr intransparente, auch durchaus problematische Verflechtungsstrukturen zutage. Wenn Sie sich zum Beispiel die Beteiligungsstrukturen beim ZDF anschauen, die auf der zweiten Ebene noch vergleichsweise gut sortiert sind: Für die Tochterfirma ZDF Enterprises haben wir vierzehn Beteiligungen unterschiedlicher Größe gefunden - darunter auch Konstruktionen, bei denen ZDF Enterprises sowohl direkt beteiligt ist als auch über eine Gesellschaft, an der Enterprises wiederum mit 49 Prozent beteiligt ist. Wie will man solche Konstruktionen gegenüber Haushaltsabgaben-Zahlern begründen? Zudem ist das alles problematisch, wenn es um Produktionsgesellschaften geht, die das eigene Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen bevorzugen könnte.
Meinen Sie die Produktionsfirma Network Movie, die eine hundertprozentige Tochter von ZDF Enterprises ist und die wiederum hundertprozentige ZDF-Tochter? Network Movie dreht die meisten Filme fürs ZDF.
Ich unterstelle niemandem böse Absichten. Aber es ist nicht zu rechtfertigen, dass eine von mir mitfinanzierte Anstalt so agiert. So entsteht automatisch der Verdacht, dass es hier Mauscheleien geben könnte. In der ganzen Welt reden wir über Korruptionsbekämpfung und Compliance-Regelungen. Wenn Sie sich die Compliance-Regeln für Manager in großen Firmen heute anschauen: Die testen ihre Manager auf vielen Ebenen, inwiefern sie korrumpierbar sein könnten. Wir müssen als Gesellschaft Transparenz einfordern, und der Zuschauer muss wissen, dass er hier nicht hinter die Kulissen schauen kann, weil es sich um einen „closed job“ handelt.
Sie sprechen in Ihrer Studie von Marktverzerrung.
Marktverzerrungen können wir nicht ausschließen. Diese Beziehungen sind für den Fernsehzuschauer intransparent, also nicht nachvollziehbar. Und das ist für ein öffentlich-rechtliches System nicht tragbar. Nehmen Sie die Fünfzig-Prozent-Beteiligung der ZDF Enterprises an der Bavaria Fernsehproduktions GmbH, die ihrerseits die Colonia Media Filmproduktionsunternehmen GmbH in Köln besitzt. Da treffen wir auf Beziehungen, die direkt mit dem, was ausgestrahlt wird, in Verbindung stehen. Mein Programm, also in diesem Fall das ZDF, &bdquoealt“ mit Unternehmen, die über den privatwirtschaftlich operierenden Teil des ZDF wieder rückverbunden sind. Das sollte in einem öffentlich-rechtlichen System nicht der Fall sein. Aus meiner Sicht ist der Gesetzgeber gefragt.
Wer könnte Abhilfe schaffen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn sich die Monopolkommission der Thematik annimmt. Es geht nicht allein darum, dass man die Verflechtungen nicht nachvollziehen kann. Wir haben drei Monate geforscht, um die Verflechtungen aufzuzeichnen, und wir haben uns verpflichtet, nur Quellen zu verwenden, an die auch der normale Fernsehzuschauer käme. Der Aufwand ist gigantisch. Es gibt keine Übersicht, die man mit einem Klick im Internet bekäme. Meine Meinung: weil es vom System nicht gewollt ist.
Was soll die Monopolkommission tun?
In der Monopolkommission sitzen kluge Köpfe. Die haben mit Sicherheit gute Ideen. Mit einem Gutachten könnten sie den einen oder anderen Medienpolitiker bewegen, genauer hinzuschauen.
Was wäre denn ein erster Schritt?
Ich fordere, dass die Sender selbst veröffentlichen, was sie mit wem produzieren. Was hat das ZDF mit der Bavaria produziert? Wie viel Geld ist geflossen, wie teuer war die Produktion, gab es eine Ausschreibung, wer war daran noch beteiligt? Warum darf ich das als Zuschauer nicht wissen? Auch wenn es keine gesetzliche Informationspflicht gibt, so gibt es zumindest eine moralische. Ich will nichts Böses unterstellen, ich glaube, dass in den Sendern gar keine Notwendigkeit gesehen wird, weil sich ja alles in Jahrzehnten so eingespielt hat.
Mehr zum Thema
Übersicht zu den Beteiligungsstrukturen des ZDF Verdacht unerlaubter Preisabsprachen bei Fernsehproduktionen: Das Oligopol der Tochterfirmen Ermittlungen gegen Bavaria: Der Verdacht weitet sich aus Durchsuchung bei der Bavaria: Verdacht auf Preisabsprachen
Hinken die Sender in ihrer Struktur der medialen Entwicklung hinterher?
Ja. Die Zeiten heute sind nicht mehr vergleichbar mit den Gründungsjahren der ARD und auch später dann des ZDF. Gerade, wenn man bestimmte Sendungen, die sich die öffentlich-rechtlichen leisten, vor dem Grundversorgungsanspruch sieht. Wenn Sie heute die Sehgewohnheiten meiner Studierenden anschauen, werden Sie merken, dass diese Denke von vorgestern ist. Gerade uns in Deutschland würde es gut zu Gesicht stehen, wenn wir ein öffentlich-rechtliches System entwickeln würden, das der Gesellschaft zeigt, was alles in ihr steckt. Wir brauchen eine neue politische Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und daraus resultierend grundlegende Reformen. Und das darf nicht länger nur Ländersache sein, ich kann mir hier einen fruchtbaren Diskurs auch auf europäischer Ebene vorstellen.
Die Herausgeber der Fachpublikation „Medienwirtschaft“, die Ihre Untersuchung vorstellt, haben diese der Kommission zur Ermittlung der Konzentration (Kek) zur Begutachtung vorgelegt. Was haben deren Vertreter gesagt?
Ich kann stichwortartig aus deren Antwort-Mail zitieren: „Zum Teil fehlen uns die Detailinformationen, weil wir im Grunde für den privaten Rundfunk zuständig sind ... Sie treffen mit Ihren Feststellungen ins Schwarze. Licht ins Dunkel zu bringen ist der Kek natürlich wichtig ... Trübe wird es in dem von Ihnen angesprochenen Produktionsrahmen und düster im Bereich Hörfunk. Wir sind gerade dabei, die Kek-Mediadatenbank erheblich aufzurüsten zu den Beteiligungen im Hörfunk, Presse und Online-Bereich und werden das den Landesmedienanstalten in Kürze vorstellen.“
Klingt nach: Nichts Genaues weiß man nicht. Wie sollte denn das Verhältnis der Sender zu den Tochterproduktionsfirmen und Beteiligungen aussehen?
Ich glaube, dass die Öffentlich-Rechtlichen die direkten Beteiligungen an den Tochterfirmen abgeben müssen. Wir müssen ein Konstrukt finden, wie man ganz konkret eine Firma wie ZDF Enterprises aus dem Dunstkreis der Anstalt ZDF ausgliedert. Räumlich, inhaltlich und wirtschaftlich.
Weil das ein Kunstgriff ist, öffentliche Gelder der Kontrolle zu entziehen?
So brutal möchte ich das gar nicht sagen. Aber es entspricht nicht einer modernen öffentlich-rechtlichen Anstalt, sich so zu präsentieren. Das liegt im Interesse des ZDF. Gleiches gilt für die anderen untersuchten Sender. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich bin ein großer Fan des öffentlich-rechtlichen Systems. Ich möchte diese Sender nicht missen. Aber ich möchte moderne und vor allem zukunftsfähige Anstalten. Warum sollen diese nicht offen drüber reden, wie es bei ihnen aussieht?
Womit sollte man konkret beginnen?
Warum gibt es keine Börse für Produktionsaufträge - oder zumindest Auktionen? Die öffentlich-rechtlichen Auftraggeber könnten auf diese Weise große Transparenz herstellen. Wir müssen ja nicht immer das ZDF als Beispiel verwenden, Sie können sich ebenso gut die WDR Mediagroup GmbH anschauen und die beinahe unzähligen Beteiligungen der Bavaria Film GmbH, an der die Mediagroup eine Drittelbeteiligung hat. Es sind hier viele Gesellschaften aufgeführt, die bei Produktionen des WDR eine Rolle spielen. Mein Wunsch wäre, egal ob WDR, NDR oder SWR: Sagt uns, welche eurer Produktionen ihr mit Unternehmen realisiert, an denen ihr selbst beteiligt seid - oder vergebt eure Aufträge in einem offenen Bieterverfahren. Erst wenn sich die Sender verstecken, machen sie sich angreifbar. Möglicherweise haben sie gar nichts zu verbergen: Aber ich kann es nicht wissen. Zur Homepage
Harald Rau ist Professor für Kommunikationsmanagement an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften in Salzgitter.
Erstellt am Sonntag, 12. Juli 2015 13:09 Geschrieben von René Ketterer Kleinsteuber
Eine Klägerin aus Kaiserslautern gewann vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gegen GEZ & Co.
Das Gericht rügte die rechtswidrigen Geschäftsgebaren des Beitragsservices und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten scharf.
In dem Verfahren AZ „5 L 473/15.NW“ vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse am 7. Juli 2015 hat das Verwaltungsgericht indirekt das Geschäftsgebaren des Beitragsservices (der ehemaligen GEZ) und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gerügt und der Klägerin Recht gegeben.
Die Klägerin, eine Frau aus Kaiserslautern, vertreten durch den in Sachen Rundfunkbeitrag bundesweit bekannten Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Norderstedt, klagte gegen die Stadt Kaiserslautern, die durch den Oberbürgermeister vertreten war. Dabei ging es um die die Abgabe einer Vermögensauskunft die im Zuge der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen erfolgen sollte.
Der Klägerin wurde Recht zugesprochen und gewann. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Im konkreten Fall bedeutet das: Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen
Ohne Vorliegen eines entsprechenden Leistungsbescheides kommt eine Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen auf der Grundlage des Landesverwaltungsvollstreckungsrechts nicht in Betracht. Die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen -d. h. vor allem ein vollstreckbarer Verwaltungsakt- müssen vorliegen. Das Gericht hat dieses Vorliegen zu prüfen.
In allen Stadien des Vollstreckungsverfahrens -d. h. bei der Durchführung jeder einzelnen Vollstreckungsmaßnahme- muss eine genaue Bezeichnung der zu vollstreckenden Beitragsbescheide erfolgen.
Wenn bei einer Vollstreckungsmaßnahme -hier: Anordnung der Vollstreckungsbehörde zur Abgabe der Vermögensauskunft- der zu vollstreckende Beitragsbescheid überhaupt nicht benannt wird, ist diese Maßnahme inhaltlich nicht hinreichend bestimmt. Die Voraussetzungen für eine Anordnung der Abgabe der Vermögensauskunft sind dann nicht gegeben.
Das Urteil ist ein Nadelstich für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und entkräftet das rechtswidrige Geschäftsgebaren deren „Beitragsservices“.
Laden Sie das PDF-Dokument mit der gesamten Urteilsbegründung exklusiv direkt von unserer Seite herunter:
Beschluss Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße
Öffentlich-Rechtliche Das ist nicht sein Job: ARD-Star Thomas Roth moderiert bei Atlantik-Brücke Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 11.09.15 14:22 Uhr | 14 Kommentare
ARD-Star Thomas Roth moderiert am Freitag ein Panel bei der Atlantik-Brücke. Das ist falsch und verwerflich. Die Gebührenzahler finanzieren den gewaltigen Apparat der ARD nicht, damit die öffentlich-rechtlichen Journalisten bei Lobby-Veranstaltungen auftreten. Sie sind zur kritischen Distanz verpflichtet. Ist das eigentlich so schwer zu begreifen? Ihren XING-Kontakten zeigen bitcoin abo-pic Da gehört er hin, und nicht zur Atlantik-Brücke: ARD-Moderator Thomas Roth. (Foto: dpa)
Da gehört er hin, und nicht zur Atlantik-Brücke: ARD-Moderator Thomas Roth. (Foto: dpa)
Spätestens seit der ZDF-Sendung &bdquoie Anstalt“ (Video am Anfang des Artikels) hätte es jedem noch so weltfremden ARD-Verantwortlichen klar sein müssen, dass Auftritte im Dienste des US-Lobby-Verbandes Atlantik-Brücke die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung beeinträchtigen.
Doch die ARD hat offenbar nichts aus den Vorwürfen gelernt, die von ihrem Schwestersender (!) erhoben wurden: Am Freitagabend moderiert ARD-Tagesthemen-Moderator Thomas Roth ein hochrangiges Panel bei der Atlantik-Brücke. Die Atlantik-Brücke ist ein US-amerikanischer Lobbyverband, der die US-Interessen in Europa befördern will. Das ist völlig in Ordnung – jeder kann seine Interessen vertreten. Und vieles, was die Atlantik-Brücke macht, ist durchaus interessant und berichtenswert.
Die Aufgabe der Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht jedoch nicht darin, bei solchen Organisationen aufzutreten. Kann man sich vorstellen, dass ein ARD-Mann eine Veranstaltung der Atom-Lobby moderiert? Oder eine der amerikanischen Raucher-Lobby?
Es ist doch lachhaft, wenn der Sender behaupten wollte, dass der Auftritt von Roth die politische Berichterstattung nicht beeinflussen werde. Kann man sich vorstellen, dass die „Tagesthemen“ am Freitag einen kritischen Bericht senden werden, bei dem die Atlantik-Brücke hart kritisiert wird? Oder gar die US-Außenpolitik? Die Flüchtlinge aus Syrien, die nach der US-Intervention nach Europa drängen, wären eine Recherche wert – bei der auch die Rolle der politischen Lobby-Gruppen kritisch hinterfragt wird.
Der Auftritt Roths ist keine Frage des Geldes. Er ist verwerflich, egal, wer ihn bezahlt: Müsste man nicht von Korruption sprechen, wenn Roth von der Atlantik-Brücke Geld bekäme? Und müsste man nicht von der missbräuchlichen Verwendung der Rundfunkbeiträge sprechen, wenn der Auftritt ohne Bezahlung erfolgte? Wenn Herr Roth als recherchierender Journalist zur Atlantik-Brücke geht und danach kritisch berichtet – prima. Wenn ein privates Medium, wie konkret die Wochenzeitung Die Zeit, ebenfalls einen Moderator bei der Atlantik-Brücke stellt, dann kann der Leser immer noch entscheiden, ob diese Zeitung kaufen will.
Die ARD dagegen lebt von einem staatlich verordneten Kauf-Zwang. Der GEZ-Zahler hat daher das absolute Recht auf Objektivität und Distanz. ARD-Mitarbeiter haben als Mitwirkende bei politischen Lobby-Vereinen nichts verloren. Das müsste eigentlich nach der Anstalts-Sendung klar sein. Die ARD befördert in der ihr eigenen Selbstherrlichkeit den Verdacht bei der politischen Parteilichkeit.
Thomas Roth macht nämlich mit seinem Auftritt als Moderator, mit dem sich die Atlantik-Brücke selbstverständlich in ihrem Programm schmückt, genau das, was sein Vorgänger Hanns Joachim Friedrichs im WDR (!) als unakzeptabel für Journalisten angeprangert hat: „Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache – auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazu gehört.“
Na ja viele Versuche führen zu kleinen Erfolgen.....Die Gerichtsvollziehergeschichte...ist auch wieder eien andere als die des Klageweges....mal schauen, aber alles zusammen, kann schon was bringen!
Zitat
Frankfurt:Über vier Millionen Beitragspflichtige waren Ende 2014 mit einer oder mehreren Quartalsraten ihres Rundfunkbeitrags im Rückstand. Der Beitrag beträgt 17,50 Euro im Monat. Viele verweigern sich ganz, andere haben kein Geld ihre Beitragsschulden zu begleichen. Fast 900.000 eingeleitete Vollstreckungsverfahren im Jahr 2014 waren die Folge, vermerkt der Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio in seinem Geschäftsbericht. Diese gemeinsame Servicestelle treibt für die Rundfunkanstalten den Beitrag ein.
Dabei geht oft etwas schief, sehr viele Fälle landen vor Gericht. Immer wieder scheitert die Zwangsvollstreckung nicht gezahlter Beiträge an Formfehlern. Das Internet ist voll von Videos, in denen Beitragsgegner anderen Beitragsverweigerern erklären, wie sie den Gerichtsvollzieher unverrichteter Dinge wieder abziehen lassen können.
Am 11. Juni hatte der Bundesgerichtshof (BGH) den Beitragsverweigerern einen Tiefschlag versetzt. Es kassierte ein Urteil des Landgerichts Tübingen, das eine Zwangsvollstreckung wegen eines sehr verbreiteten Formfehlers gestoppt hatte. Auf dem Vollstreckungsersuchen und dem Vollstreckungsdokument des Gerichtsvollziehers war der Gläubiger nach Ansicht des Gerichts nicht hinreichend klar bezeichnet gewesen. Außerdem hätten Unterschrift und Siegel gefehlt. Der BGH verwarf beide Einwände. Rundfunkbeitrag - Was sich geändert hat
Die Neuregelung ab 1. Januar 2013
Zum Jahreswechsel wurde die bisherige Gerätegebühr abgeschafft. Sie wurde durch eine neue Haushaltsabgabe ersetzt. Unabhängig davon, ob der Bürger die Angebote von ARD und ZDF im Fernsehen, Radio oder Internet nutzt, muss er nun die volle Rundfunkgebühr zahlen. Wer wie viel zahlen muss Was passiert, wenn man nicht bezahlt Was sich für Unternehmen ändert Wie die Wirtschaft leidet Fallstrick für Kleinunternehmen
Dagegen rebelliert nun das Landgericht Tübingen mit einem neuen Urteil. Drei Monate nach der BGH-Entscheidung stoppt es wegen eines Formfehlers die Vollstreckung und spart dabei nicht mit Kritik an den Argumenten des BGH. Tausende Beitragsverweigerer und Mittellose, gegen die vollstreckt wird, können damit wieder hoffen, noch länger ungeschoren davonzukommen.
Formfehler sind in den vielen Vollstreckungsersuchen zum Rundfunkbeitrag so häufig, weil der Beitragsservice selbst nicht rechtsfähig ist, aber den gesamten Prozess der Eintreibung des Beitrags managt. Die Landesrundfunkanstalten als rechtsfähige (Mit-)Gläubiger des Beitrags haben selbst keine Vollstreckungsbeamten, sondern sind auf Amtshilfe der örtlichen Behörden angewiesen. Diese bekommen die Vollstreckungsersuchen vom Beitragsservice und durchschauen oft die komplizierte institutionelle Struktur des Rundfunks und seines Beitragsservice nicht. Deshalb erlassen sie häufig Vollstreckungsbescheide mit Formfehlern. Wie eben jener Bescheid, der vor dem Gericht in Tübingen landete. Seite 1: Neue Hoffnung für Beitragsverweigerer Seite 2: Gerichtsvollzieher blicken nicht durchSeite 3: Mythen und Fakten zum Rundfunkbeitrag
[color=red]So titelt de Presse....fähre Berichterstattung gleich O ... nur was politisch korrekt ist darf gesendet werden....die öffentlich rechtlichen...sind ein der Politik, verpflichtetes, Instrument der Manipulation.....und dafür KEINEN .. CENT ...![/color]
Zitat
Manipulation: Merkel verhängt Zensur über die ARD-Tagesschau Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 15.05.15 10:20 Uhr | 122 Kommentare
Bundeskanzlerin Merkel hat über einen Bericht der ARD offenbar ganz klassisch die Zensur verhängt. Die Antworten der Kanzlerin bei einem Gespräch mit Schülern in Berlin durften nicht gefilmt werden. Kritiker fühlen sich an die „Aktuelle Kamera“ der DDR erinnert. Besonders ärgerlich: Die Deutschen müssen für die Willkür der die Sender kontrollierenden Politiker acht Milliarden Euro jährlich aus einer Zwangsgebühr entrichten.
Hallo, Hallo... Ich benötige eure Hilfe in Punkto GEZ, hier unser Fall: Ich bin von der GEZ befreit, eigentlich. Mein Sohn ist bei mir gemeldet, dies aber auch nur, damit ich seine Post machen kann, weil er viel arbeitet. Wohnen tut er woanders. Laut Meldegesetz ist man doch verpflichtet, eine Adresse anzugeben...oder? Jetzt will die GEZ eine Meldebescheinigung, Post vom 17.09.2015. Neue Post vom 02.10.2015 offener Betrag 370,00 €, bitte zahlen.
Gibt es bald den Parkwächter? Die Pfändung am Arbeitsplatz, der Zugang zum Finanzamt? Was können wir tun?
Die Schreiben sind logischerweise nicht unterschrieben und auch der Hinweis" maschinell erstellt usw" steht nicht mehr. Über eine Antwort würden wir uns freuen. Bis bald!!! [wink]
Hallo, ich kann Ihnen natürlich keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen,aber zu Ihrem Fall folgendes:
Die Gez ist Wohnraumgebunden, und zahlen tut der, der den Wohnraum gemietet hat (auf den der Mietvertrag läuft)..unabhängig, davon wie viele Personen sich in diesem Mietraum aufhalten (wohnen).(es geht die auch nichts an, "warum" Ihr Sohn bei Ihnen gemeldet ist, er ist es und basta.
Wenn Ihr Sohn bei Ihnen gemeldet ist, und Sie von der Gez befreit sind, hat sich der Fall schon erledigt.
Sie sind nicht verpflichtet Auskunft darüber zu geben, (der GEZ gegenüber),mitzuteilen wer bei ihnen wohnt und wer nicht.
Wenn die GEZ eine Meldebescheinigung (für Ihren Sohn) möchte, soll sie sich die, wo auch immer beschaffen.Ihr Sohn ist bei Ihnen gemeldet, und damit hat es sich.Zahlen müssen nur Sie, als Mieter der Wohnung,unabhängig der vorhandenen Personen.Sind sie befreit...ist das Thema durch.
Auf dem Rechnungsbescheid muss ein Rechtsbehelfshinweis sein, ist das nicht der Fall, Rechnung ignorieren.Ist ein Hinweis vorhanden,Wiederspruch/ Einspruch, einlegen, mit der Begründung, das der Wohnraum (Sie, als Mieter befreit sind.)..(Fristen, für Wiederspruch/Einspruch unbedingt einhalten.) (auch für Wiedersprüche (Anleitungen) gibt es im Forum Ansichten/bitte mal durchschauen bei Bedarf)
Den Parkwächter gibt es, der kommt aber frühestens (wenn überhaupt...ist rechtlch umstritten, und dann hilft meistens ein Bolzenschneider *G*) durch einen Gerichtsvolzieher zum Einsatz, und bis dahin vergeht eine Menge Zeit.(kann man gegen angehen, gibt es hier im Forum einige Beispiele)
Eine Pfändung am Arbeitsplatz oder Kontopfändung, muss ebenfalls erst einmal ein Gerichtsvolzieher/und Beschluss vorausgehen.(es muss ein gerichtlicher Pfändungsbeschluss vorliegen, ein Titel, ein Pfändungsbeschluss der Gez ist nicht (in allen Fällen) rechtskräftig.)
Die Schreiben müssen nicht zwangsläufig (wie auch Gerichtsbeschlüsse)..urschriftlich unterschrieben sein, es genügt die formlose Zustellung, (das haben Gerichte inzwischen bereits entschieden, Unterschrieben (wie auch Gerichtsbeschlüsse sind nur die urkundlichen Originale, die Archiviert sind, der Schuldner bekommt immer nur Kopien, die i.A. unterschrieben sind oder gar nicht, aber trotzdem Gültigkeit haben)....die Finazämter (das ist Ländermäßig unterschiedlich gehandhabt)...kommen nur dann in Frage, wenn sie von der GEZ als "Gerichtsvolzieher" in Anspruch genommen werden..aber auch dann kann man sich wehren.
Wenn die Rechnung auf Ihren Sohn läuft, der bei Ihnen gemeldet ist, zurückschicken, mit dem Vermerk> Wohnraum ist GEZ befreit, ich bitte von weiteren Bescheiden Abstand zu nehmen, da ich dies als Belästigung ansehe <.Ebenso wenn der Bescheid auf Sie läuft.(ist erstmal das Einfachste und effektivste)...und dann die Reaktionen abwarten.
Also alles in Allem, sind Sie auf der sicheren Seite, ich hoffe ich konnte etwas helfen.
mfg. Admin Voltaire
Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
herzlichen Dank für die schnelle Antwort, Super. Post ist bereits fertig für den Verein!!! Finde Ihre Beiträge einfach gut, das muss mal gesagt werden [wink] Wahrscheinlich bis bald...Gruß
Hallo Haschel...gerne geschehen...und danke für die "Blumen"...man bemüht sich..ich liege zur Zeit mit einer Klage gegen die Brüer vorm Verw,Gericht...mal schaun..
Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Hallo Voltaire, die eine Post ist noch unterwegs, da kommt die nächste und zufällig mit Datum vom 02.10.2015/ Eingang 19.10.2015 wieder Zahlungserinnerung. Ich würde jetzt in Widerspruch gehen und mich auf mein vorhergehendes Schreiben berufen. Das wäre mein Handeln, oder? Eine Rechtsbelehrung ist nicht bei, nur Hinweise auf Zahlungen. Über Antwort würd ich mich freuen [wink] Sonnigen Gruß aus dem Norden Haschel
Hallo Haschel, ignorieren, ein Wiederspruch macht nur Sinn, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist.Sonst ist es nur eine Zahlungsaufforderung, der man nicht nachkommen muss, und keine Beitragsrechnung.
Erstmal ignorieren und Antwort auf erstes Schreiben abwarten.
mfg.Voltaire
Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Hallo Voltaire, Danke für flotte Hilfe. Ich werde einen Vermerk machen und in den Ordner schieben. Könnten Sie mir bitte einen Kommentar/ Meinung zu meiner Mail vom 27.10.geben? Es sind Fristen einzuhalten, ich möchte auch nicht verkehrt unterwegs sein. Ihre Hilfe ist sehr positiv!!! Mit freundlichen Grüßen Haschel