Ich halte es für einen provozierenden Fake...so blöe kann noch nicht mal die Antifa sein...aber wer weis......beim Schachspiel heist es auch Angriff ist die beste Verteidigung.....und wenn man denkt , man denkt, dann denkt man nur, dass man denkt...??
Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Fake hin oder her aber die "Antifa" ruft auf ihren Seiten ganz offiziell nicht nur zum "verbalen" Wiederstand auf! Nein, es wird sogar ganz offen in den Netzwerken über Gewalt gegen Andersdenkene geplaudert und es scheint auch der Staatsmacht - dem "Rechststaatprinzip" nicht zu stören, wenn öffentlich geplante Straftaten über unzählige Foren ausgetauscht werden.. Sie liegen auf der Lauer und zündeln Krieg gegen alles und jeden, die nicht konform mit "ihrem" System sind,
...gut bezahlt und durch den Steuerzahler finanziert!
F.B.
Vergeltet Böses mit Gerechtigkeit – und Gutes mit Gutem. (Konfuzius)
Zitat Bei der Bundespräsidentenwahl in Österreich hat es eine größere Panne gegeben: Aus Waidhofen an der Ybbs wurden viel mehr Stimmen gezählt, als das Stätchen Wahlberechtigte hat: Insgesamt flossen mehr als 3500 Stimmen fälschlich in die Wertung ein.
Die Wahlbeteiligung betrug nach der irren Rechnung 146,9 Prozent. Der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein, sagte im ORF, die örtliche Behörde habe „ein nicht korrektes Wahlkartenergebnis“ übermittelt. Bis zum 1. Juni werde man die richtigen Ergebnisse ermitteln. Den knappen Wahlsieg Alexander Van der Bellens gefährde die Panne jedoch nicht. Trotzdem schadet sie Van der Bellen. Weil sie Verschwörungstheorien der Rechtspopulisten neue Nahrung gibt.
Zitat Es war die knappste Wahl der Geschichte Österreichs: Alexander Van der Bellen setzte sich mit nur 31.026 Stimmen gegen seinen Kontrahenten Norbert Hofer durch. Obwohl die Bundes-FPÖ die Wahl nicht anfechten will, wird die Auszählung der Briefwahlstimmen jetzt wohl doch ein Fall für die Justiz. Denn die FPÖ in Villach hat eine Anzeige wegen Manipulationsverdachts eingereicht. Der Vorwurf: die Briefwahlstimmen wurden schon am Sonntag und nicht erst am Montag ausgezählt. Wenig Später hat auch das für die Wahlen zuständige Innenministerium die Kärntner Stadt angezeigt. Der Vorwurf lautet, dass vor dem gesetzlichen Zeitpunkt ausgezählt wurde", sagte der Leiter der Wahl-Abteilung, Robert Stein. Villach weist dies zurück.
Nachlesen: Wahlbehörde zeigt Villach wegen Briefwahl an
Hofer in Villach vorne Norbert Hofer hat in Villach gewonnen. Er erreichte 54,1% der Stimmen (vor den Briefwahlstimmen waren es noch 56,2%).
Magistrat: "Alles korrekt" Dass in Villach schon am Sonntag Briefwahlstimmen ausgezählt worden wären, wird von der Stadt zurückgewiesen. "Sie wurden am Montag ausgezählt mit dem Zeitpunkt, der vorgesehen ist. Um 9.00 Uhr beginnt die Zählung der Wahlkarten", sagte die stellvertretende Magistratsdirektorin, Claudia Pacher. Zuvor habe man lediglich "Vorarbeiten" gemacht. "ie Wahlkarten wurden erfasst und es wurde die Gültigkeit überprüft. Die Kuverts sind erst ab 9.00 Uhr geöffnet worden."
Der Leiter der Kärntner Landeswahlbehörde, Gerhard Jesernig, sagte, es sei ihm in Villach bestätigt worden, dass die Wahlkarten schon früher ausgezählt wurden. "Aber es soll eine Ermächtigung durch die Bezirkswahlbehörde gegeben haben." Ob ein solcher Beschluss des Bürgermeisters ausreichend sei, müsse die Bundeswahlbehörde entscheiden, meinte Jesernig. Stadtoberhaupt Günther Albel (SPÖ war vorerst nicht erreichbar.
Keine Auffälligkeiten In der Niederschrift der Bezirkswahlbehörde ist laut Pacher und Jesernig von keiner Auffälligkeit die Rede, eine frühere Auszählung hätte dort vermerkt werden müssen. Der Bericht wurde von allen Vertretern, auch von der FPÖ, unterzeichnet.
Laut Innenministerium ist die Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft nach einem Hinweis von einem freiheitlichen Mitglied der Bundeswahlbehörde erfolgt. Eine seitens der FPÖ im Raum stehende Wahlanfechtung wollte Wahl-Leiter Stein nicht kommentierten. Er wolle den Ermittlungsbehörden nicht vorgreifen, so Stein. "Vom Mengengerüst her" dürfte der mutmaßliche Vorfall in Villach keinen Einfluss auf den Ausgang der Wahl gehabt haben.
3.498 Briefwahlstimmen In Villach wurden 3.498 Stimmen per Briefwahl abgegeben, davon waren 3.443 gültig. Auf Alexander Van der Bellen entfielen 2.138 Stimmen (62,1 Prozent), auf Nobert Hofer 1.305 (37,9 Prozent). Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt sich nur mit einer Anfechtung, wenn die darin behaupteten Mängel den Wahlausgang entscheidend verändern können. Bei der Hofburg-Stichwahl hieße das, dass so viele Stimmen infrage stehen, dass der andere Kandidat damit gewinnen hätte können. Bei Van der Bellens Vorsprung von 31.026 Stimmen müsste der behauptete Fehler - etwa in der Auszählung oder Zurechnung von Stimmzetteln - 15.515 Stimmen betreffen.
Zitat Das Innenministerium prüft weitere Verdachtsfälle bei der Auszählung der Briefwahlkarten und hat eine Nachtragsanzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingereicht. Neben Villach könnte es in drei weiteren Kärntner Bezirken und einem steirischen Bezirk zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein. Das Innenministerium prüft weitere Verdachtsfälle bei der Briefwahl in Kärnten. Neben Villach, wo die FPÖ eine angeblich zu frühe Auszählung der Briefwahlstimmen anzeigte, werden auch die Auszählungen in den Bezirken Villach-Land, Wolfsberg und Hermagor untersucht. In Villach-Land etwa hatte die Auszählung bereits am Sonntag und somit deutlich wie vorgeschrieben vor Montag um 9 Uhr begonnen.
Seltsames berichtete Robert Stein von der Bundeswahlbehörde in der ZIB2. In den betroffenen Kärntner Gemeinden habe die Auszählung nicht im Beisein aller Wahlbehördenmitglieder stattgefunden, obwohl alle unterschrieben haben.
Weiterer Vorfall in der Steiermark Auch der steirische Bezirk Süoststeiermark wird vom Ministerium angezeigt, auch hier könnten die Wahlkarten vorzeitig ausgezählt worden sein, erklärte Stein. 4.201 der 7.394 gültigen Stimmen entfielen auf Norbert Hofer, 3.193 auf Alexander Van der Bellen.
ZitatFPÖ-Chef Strache will "generelle Wahlanfechtung" einfordern 8. Juni 2016, 10:24 1729 Postings Wegen "Unzahl von Unregelmäßigkeiten" bei Wahlkarten solle es Stichwahlwiederholung geben – VfGH macht sich sofort an die Arbeit
Wien – Die FPÖ ficht die Bundespräsidentenwahl an, konkret die Stichwahl, in der ihr Kandidat Norbert Hofer knapp gegen Alexander Van der Bellen unterlag. Die Anfechtung ist bereits beim Verfassungsgerichtshof eingelangt, bestätigte Sprecher Christian Neuwirth am Mittwoch auf Anfrage der APA. Die Höchstrichter würden sich auch "sofort an die Arbeit machen", um die Entscheidung über die Wahlanfechtung noch vor dem geplanten Termin der Angelobung des neuen Bundespräsidenten am 8. Juli vorzulegen. Eine Garantie dafür gebe es derzeit aber nicht.
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache trat mit seinem Anwaltsteam im FPÖ-Medienzentrum auf, an seiner Seite Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer und Rüiger Schender von der Anwaltskanzlei Böhmdorfer-Schender-Rechtsanwälte. Strache will eine "generelle Wahlanfechtung" einfordern, weil es bei den Wahlkarten zu "Gesetzeswidrigkeiten" gekommen sei, also nicht nur in einzelnen Bezirken, wo Unregelmäßigkeiten bekannt wurden.
Ob mit Absicht manipuliert worden sei, "kann und will ich niemandem unterstellen", sagte Strache, er fordert aber Aufklärung, zumal die FPÖ Hinweise habe, "ass Gesetze gebrochen wurden". Eine Neuaustragung der Stichwahl zwischen FPÖ-Kandidat Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen "wäre in Wahrheit der Weg", auf die Ungereimtheiten bei der Wahl zu reagieren. Ohne Pannen wäre Hofer Präsident
Strache sprach von einer "Unzahl von Unregelmäßigkeiten und Pannen", und fügte hinzu: "Wir sind keine schlechten Verlierer, da geht es um die Grundfeste der Demokratie, die gesichert sein müssen." Vor allem aber, so Strache: "Ohne diese Pannen und Unregelmäßigkeiten hätte Hofer Präsident werden können."
Insgesamt wurden beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) drei Anfechtungen eingebracht – eine von ihm selbst als Zustellungsbevollmächtigtem, eine vom Präsidentschaftskandidaten Hofer und eine dritte von einem "Wähler und Bürger".
Strache sagte, es seien in 94 der 117 Bezirkswahlbehörden Gesetzeswidrigkeiten festgestellt worden. So seien etwa in 82 Bezirkswahlbehörden Briefwahlkarten vor Eintreffen der Wahlkommission vorsortiert worden – dies betreffe mehr als 570.000 Wahlkarten. Das "Misstrauen ist gerechtfertigt", sagte der FPÖ-Chef, der betonte: "Wir fechten die Wahl nicht um der Anfechtung willen an. Wenn es durch unzählige Hinweise zu so einem Ergebnis kommt, dass wir so ein Desaster feststellen müssen, können wir das nicht hinnehmen." Derartige Vorkommnisse könnten nicht als "irrelevant für den Wahlausgang vom Tisch gewischt werden. Wer darüber hinwegsieht und zur Tagesordnung übergeht, der hat kein ausreichendes Demokratieverständnis."
Man habe "unzählige" eidesstattliche Erklärungen erhalten, die auf Unregelmäßigkeiten hinweisen. "as Ausmaß dieser Feststellungen ist mehr als erschreckend und mehr als relevant", sagte Strache. Man sei dem Rechtsstaat und der Demokratie verpflichtet. "Ich fühle mich aus diesem Grund heraus verpflichtet, die Wahl anzufechten", sagte der FPÖ-Chef.
Auch die juristischen Experten Böhmdorfer und Schender hätten zur Anfechtung geraten. "Ob der Verfassungsgerichtshof dann zur Ansicht gelangen wird, ob das zur Wiederholung der Wahl oder zur teilweisen Wiederholung der Wahl führen wird, ist offen", so Strache.
Kernpunkt der Anfechtung sind jene Unregelmäßigkeiten, die die Auszählung der Briefwahlstimmen betreffen. In 82 Bezirkswahlbehörden orten die Freiheitlichen bei der Auszählung Mängel von unterschiedlicher Qualität. Dabei geht es um zu frühe Vorsortierung der Wahlkarten, zu frühe Öffnung der Wahlkartenkuverts oder eine zu frühe oder von nicht berechtigten Personen durchgeführte Auszählung der Briefwahlstimmen.
In weiteren Bezirkswahlbehörden seien falschfarbige Stimmkuverts an die Wähler verschickt worden, die dann bei der Stimmabgaben zum Teil als nichtig bzw. ungültig oder aber auch als gültig gewertet wurden. Insgesamt kommt man so auf 94 Bezirkswahlbehörden, wo es bei der Auszählung der Briefwahlstimmen zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist, insgesamt seien davon mehr als 570.000 Briefwahlstimmen betroffen.
Insgesamt würden die Verfehlungen schwer wiegen, betonte Strache: "Man nimmt das mit offenem Mund und fassungslos zur Kenntnis."
Neben der Auszählung der Briefwahlkarten weist die FPÖ in ihre Anfechtung auch auf andere Unregelmäßigkeiten hin, etwa auf Hinweise, dass "nicht österreichische Staatsbürger" an der Wahl teilgenommen haben oder Unter-16-Jährige ihre Stimme abgegeben haben.
Böhmdorfer, der mit Strache vor die Presse trat, sagte, die in der Anfechtung angeführten Unregelmäßigkeiten würden wohl nur "ie Spitze des Eisberges" darstellen. Er betonte, dass die Partei nicht die gesamte Anfechtung veröffentlichen könne, um die Ermittlungen nach den Anzeigen durch das Innenministerium wegen Unregelmäßigkeiten bei einigen Bezirkswahlbehörden nicht zu behindern.Innenministerium wegen Unregelmäßigkeiten bei einigen Bezirkswahlbehörden nicht zu behindern.
Gefragt, für wie realistisch er die Wiederholung der Wahl halte, sagte Strache: "Für sehr realistisch, weil bei so einer dramatischer Situation kann man nicht zur Tagesordnung übergehen." Auf die Frage, ob es Hinweise gebe, dass mit Absicht manipuliert worden sein könnte, wollte sich der FPÖ-Chef nicht einlassen: "Wenn man mutwillig Gesetz bricht, geschieht das aus Dummheit, Unwissenheit oder Absicht." Er wolle aber niemanden Absicht unterstellen, betonte Strache. 150 Seiten Anfechtungstext
Strache hat dazu 150 Seiten als Zustellungsbevollmächtigter beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Darin finden sich teils bekannte, teils unbekannte Vorwürfe betreffend Unregelmäßigkeiten vor allem beim Umgang mit den Wahlkarten, berichtete VfGH-Sprecher Neuwirth. Grüne: Hofer "schlechter Verlierer"
Nicht überrascht von der Wahlanfechtung der FPÖ zeigen sich die Grünen: Die Freiheitlichen hätten "wochenlang Weltverschwörungstheorien gezielt verbreitet", meinte der geschäftsführende Parlamentarier der Grünen, Dieter Brosz, am Mittwoch in einer Aussendung. Der unterlegene blaue Kandidat Norbert Hofer zeige sich damit als "schlechter Verlierer".
"Wer wochenlang Weltverschwörungstheorien gezielt verbreitet, möchte sich zum Schluss nach einer Abweisung der Anfechtung durch den Verfassungsgerichtshof auch noch als Opfer darstellen können", vermutet Brosz. Strache habe "bewusst wiederholt von Wahlbetrug gesprochen, ohne auch nur einen einzigen konkreten Fall aufzeigen zu können, bei dem eine Stimme unrichtig gewertet worden wäre". Formale Abweichungen vom Wahlprozedere in einzelnen Wahlbehörden seien selbstverständlich in Zukunft abzustellen, aber kein Wahlbetrug, betonte Brosz. Mit "Chuzpe" in die Hofburg
Der Grüne glaubt, dass das wichtige demokratische Instrument der Wahlanfechtung "in diesem Fall für ein parteitaktisches Spiel" herangezogen werde. Die "Chuzpe" an dieser Vorgangsweise sei, dass Hofer die Niederlage zunächst eingestanden habe, "jetzt aber offenbar darauf spitzt, die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten gemeinsam mit der Ersten Präsidentin und dem Zweiten Präsidenten des Nationalrats zu übernehmen", kritisierte Brosz. Es wäre dem Dritten Präsidenten des Nationalrats in dieser Situation gut angestanden, die FPÖ zur Räson zu rufen, findet Brosz. "Stattdessen zeigt sich Hofer als schlechter Verlierer und ficht die Wahl sogar selbst an." Fehler müssten Endergebnis drehen können
Damit die Anfechtung der FPÖ vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) in der Sache geprüft wird, müssen die behaupteten Fehler geeignet sein, das Ergebnis der Hofburg-Stichwahl zu verändern – also deren Behebung dazu führen können, dass letztlich Norbert Hofer statt Alexander Van der Bellen Erster ist. Van der Bellen lag am 22. Mai um 30.863 Stimmen – und damit in Summe 50,35 Prozent – vorne.
Dieses amtliche Endergebnis wurde am 1. Juni verlautbart, die FPÖ hatte eine Woche Zeit für die Anfechtung, die Frist endet heute, Mittwoch, um Mitternacht. Liegen tatsächlich relevante Verstöße gegen die Wahlordnung – mit entscheidendem Einfluss auf das Ergebnis – vor, hat der VfGH das ganze Wahlverfahren oder genau bezeichnete Teile für nichtig zu erklären, also aufzuheben. Jener Teil der Wahl, der rechtswidrig war, müsste dann wiederholt werden. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Abstimmung (auch nur in einzelnen Wahlbezirken oder etwa der Briefwahl) wiederholt werden muss. Möglich ist auch, dass andere Teile des Wahlverfahrens – also zum Beispiel die Stimmenauszählung – wiederholt werden müssen. Zu früh geöffnete oder ausgezählte Wahlkarten
Die FPÖ hat seit der Stichwahl immer wieder von Unregelmäßigkeiten berichtet, die ihr zugetragen wurden. Sie betrafen vor allem die verfrühte Öffnung von Briefwahl-Kuverts beziehungsweise die Auszählung der Wahlkarten. Zur Prüfung, ob die Wahlbehörden in einem steirischen (Süoststeiermark), einem niederösterreichischen (Wien-Umgebung) und vier Kärntner Wahlbezirken (Villach-Land, Villach-Stadt, Hermagor und Wolfsberg) damit Amtsmissbrauch begangen haben, hat das Innenministerium die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingeschaltet. Möglicher Amtsmissbrauch
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist eigentlich nicht für Amtsmissbrauchsfälle zuständig. Aber sie hat diese Verfahren an sich gezogen, erklärte eine Sprecherin gegenüber der APA. Ergebnisse gibt es noch nicht, das Ermittlungsverfahren läuft. VfGH-Session mit zwei blauen Wahlanfechtungen
Die Verfassungsrichter müssen sich bei der morgen, Donnerstag, startenden Sommer-Session (bis 2. Juli) also mit gleich zwei Wahlanfechtungen der FPÖ beschäftigen: Neben dem Antrag zur Bundespräsidentenwahl steht auch die Anfechtung der Bezirksvertretungswahl in der Wiener Leopoldstadt vom 11. Oktober 2015 auf dem Programm.
Auch da geht es um die Auszählung der Briefwahlstimmen. Allerdings nicht um verfrühte Handlungen der Wahlbehörden wie bei der Hofburg-Wahl, sondern um eine – wie es im Antrag heißt – "unerklärliche Differenz" zwischen der Zahl der Wahlkarten und der Zahl der gezählten Stimmzettel. Ursprünglich gab es um 82 Stimmzettel weniger als abgegebene Wahlkarten, nach der Neuauszählung waren es noch 23.
Für die FPÖ geht es in diesem Fall um den zweiten Platz – und damit den Posten des Bezirksvorsteher-Stellvertreters. Diesen verpasste sie mit nur 21 Stimmen Rückstand auf die Grünen. Deshalb begehren die Freiheitlichen die Aufhebung und Wiederholung der Bezirkswahl in der Leopoldstadt. (APA, nim, 8.6.2016)
Zitat Salzburg - Die Bundespräsidentenwahl 2016 in Österreich nimmt auch noch Wochen nach dem vermeintlichen knappen Wahlsieg des Wirtschaftsprofessors Alexander Van der Bellen (Grüne) gegen Norbert Hofer (FPÖ bizarre Formen an. Offenbar kam es zur Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten des exponierten linken Flügels österreichischer Politik (Van der Bellen) und der extremen Rechten (Norbert Hofer) zu erheblichen Unregelmäßigkeiten. Verfassungsjurist Heinz Mayer mußte gegenüber dem FPÖ-Juristen Dieter Böhmdorfer zuletzt auch im österreichischen Fernsehen (ORF, ZiB2) einräumen, dass er nicht mit einer pünktlichen Angelobung Van der Bellens rechne. Zuvor müsse der Verfassungsgerichtshof entscheiden.
"Unfassbare Schlamperei", so der renommierte Verfassungsjurist Heinz Mayer, habe es zur Stichwahl gegeben, in welcher Van der Bellen sich mit denkbar knappem Vorsprung von nur rd. 30.000 Stimmen gegenüber Norbert Hofer durchgesetzt zu haben schien.
Doch seien 573.000 Briefwahlkarten gesetzeswidrig ausgesondert worden, das heißt geöffnet, vorsortiert oder zum Teil ohne Beisein von Wahlbeobachtern der FPÖ, ausgezählt worden. 120.000 Stimmabgaben seien bereits am Sonntag geöffnet worden und hätten somit ihre Gültigkeit verloren. Dennoch wurden diese Stimmen dann ganz normal am Montag einbezogen.
In sieben von hundertsiebzehn Wahlkreisen seien Auszählungen von dafür nicht befugten Personen, die eigenem Bekunden nach dem Kandidaten Van der Bellen nahestehen, vorgenommen worden. Allein schon dadurch seien etwa 57.000 Stimmabgaben zweifelhafter Provenience zusammengekommen.
Das Innenministerium der Republik Österreich hat sich bereits in einem Schreiben an den FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer für die vielen "Schlampereien" entschuldigt. Das Innenministerium gelobte darin künftig den Wahlhelfern bessere Schulungen vorzuschreiben, um in Hinkunft ihren Pflichten korrekt nachgehen zu können.
Während das Lager um Alexander Van der Bellen nach wie vor nur von "rein formalen Pannen" spricht, die nicht für eine Wahlwiederholung genügten, geht Verfassungsrechtler Heinz Mayer davon aus, dass Van der Bellen kaum am 08. Jui angelobt werden könne. Heinz Mayer selbst war in der Vergangenheit im Gespräch für die SPÖ den Posten des Justizministers der Alpenrepublik einzunehmen. Im Wahlkampf hatte er sich für eine Wahl Van der Bellens geoutet. Dennoch sieht der Verfassungsrechtler alles Recht bei der FPÖ eine Wahlanfechtung vorm Verfassungsgerichtshof durchzuziehen.
Ungeachtet der Diskussion um eine mögliche Wahlwiederholung gilt die politische Stimmung in Österreich als nach wie vor in zwei etwa gleichgroße Lager gespalten. Dabei hat das Lager um Alexander Van der Bellen deutliche Stimmungsvorteile in Wien und im westlichsten Bundesland Vorarlberg. Vor allem im Burgenland, Salzburg, der Steiermark und Kärnten ist die politische Grundstimmung eher für Norbert Hofer. Norbert Hofer rechnet damit, dass die Wahlanfechtung durchgeht.
Damit ist unklar, ob ein Nachfolger für den scheidenden Bundespräsidenten Heinz Fischer (SPÖ nun schon gefunden wurde.
Befremdlich empfanden weite Teile der FPÖ offenbar auch eine eindeutige Wahlempfehlung für den linken Kandidaten Alexander Van der Bellen durch ranghohe Vertreter der EU. Von "Einmischung" bei der Stichwahl ist die Rede.
Bleibt die Hoffnung...das Hofer doch noch die Neuwahl gewinnt....(wenn sie denn kommt)
Zitat Österreich: Haarsträubende Fehler bei Auszählung von Stimmen Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 20.06.16 23:53 Uhr
Das österreichische Verfassungsgericht hat Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Wahl festgestellt. Bei der Auszählung der Briefkarten kam es praktisch im ganzen Bundesgebiet zu haarsträubenden Fehlern. Das Wahlgesetz wurden von vielen Stellen wie eine unverbindliche Empfehlung behandelt.
Zitat Das österreichische Verfassungsgericht (VfGH) hat am Montag die ersten Zeugen im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der Wahl des Bundespräsidenten befragt. Das Gericht stellte dabei eine Diskrepanz zwischen dem gesetzlich vorgeschriebenen Auszählungsprozess und dem tatsächlichen Auszählen der Briefwahlstimmen fest, berichtet die Presse: „Am ersten Tag der beispiellosen Beweisaufnahme wurden haarsträubende Abläufe beschrieben.“
So wurden bereits vor dem festgesetzten Termin Wahlkarten geöffnet und ohne Beisitzer ausgezählt. Eine FPÖ-Beisitzerin sagte vor den VfGH aus, dass sie an der Auszählung behindert worden sei. Doch der zuständige Bezirkshauptmann widersprach diesem Vorwurf. Es habe sich lediglich um ein Missverständnis gehandelt. Doch das sei später geklärt worden.
Der Vorwurf der Manipulation wurde bisher nicht erhoben. Doch die Presse erklärt, warum es trotzdem zu einer Wiederholung der Wahl kommen könnte: „Am Montag gab es keine Hinweise darauf, dass bei den Auszählungen abseits der Wahlbehörden Ergebnisse verfälscht worden seien. Nach der bisherigen Rechtsprechung des VfGH genügt es aber, wenn Rechtswidrigkeiten festgestellt werden, die auf das Wahlergebnis hätten Einfluss haben können. Und die Beteiligung der Wahlbeisitzer an der Auszählung hat den Zweck, Fehler zu vermeiden.“
Das Verfassungsgericht wird bis Donnerstag insgesamt 90 Zeugen anhören. Ob eine Neuwahl des Bundespräsidenten stattfindet oder nicht, wird das VfGH noch vor der Amtsvereidigung des Bundespräsidenten, die am 8. Juli stattfinden soll, entscheiden.
Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Österreich: Bundespräsidenten-Stichwahl muss in ganz Österreich und komplett wiederholt werden
Mit Verweis auf zahlreiche Rechtswidrigkeiten bei der Durchführung der Stichwahl zum Amt des Bundespräsidenten hat der Österreichische Verfassungsgerichtshof das Urteil gefällt, dass die Bundespräsidenten-Stichwahl "in ganz Österreich und komplett" wiederholt werden muss.
Christian Neuwirth, Sprecher des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes, verweist insbesondere auf Unregelmäßigkeiten durch das Innenministerium und bei der Auszählung der Briefwahlstimmen:
Zitat"In den Bezirken Innsbruck-Land, Süoststeiermark, Stadt Villach, Villach-Land, Schwaz, Wien-Umgebung, Hermagor, Wolfsberg, Freistadt, Bregenz, Kufstein, GrazUmgebung, Leibnitz, Reutte wurden Regeln für die Durchführung der Briefwahl nicht eingehalten. Die Rechtswidrigkeiten betreffen insgesamt 77.926 Briefwahl-Stimmen. Der Stimmenunterschied zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer beträgt 30.863 Stimmen. Da die von der Rechtswidrigkeit betroffenen Stimmen die Hälfte des Vorsprunges (15.432 Stimmen) bei weitem übersteigen, konnte das von Einfluss auf das Wahlergebnis sein."
Der gesamte Begründungstext des Verfassungsgerichtes kann eingesehen werden.
Es verletzt den Grundsatz der Freiheit der Wahl, wenn das Innenministerium Auszählungsergebnisse vor Wahlschluss weitergibt. #VfGH#bpw16 — Christian Neuwirth (@VfGHSprecher) 1. Juli 2016
Die Bundespräsidenten-Stichwahl muss in ganz Österreich und komplett wiederholt werden. #vfgh#bpw16 — Christian Neuwirth (@VfGHSprecher) 1. Juli 2016
In vielen Bezirken ist es aber zu Rechtswidrigkeiten bei der Durchführung der Stichwahl gekommen. #VfGH#bpw16 — Christian Neuwirth (@VfGHSprecher) 1. Juli 2016