Die Fälschungen werden noch dreister, wenn erst einmal amerikanische Denkfabriken, zu deren Aufgaben es gehört, Kriegsgründe zu (er)finden, die Regie übernehmen.Traurig, wie allzu willig sich auch Deutsche Medien da instrumentalisieren lassen.
Foto: Hedwig Beverfoerde/privat Verleumdungs-Kampagne gegen Lebens- und Familienschutz-Aktive: Jetzt Beschwerde an Bayerischen Rundfunk senden
25. Februar 2015 von demofueralle 5 Kommentare
Ein Lehrstück in manipulativem Journalismus lieferte am vergangenen Donnerstag, 19.2.15, Veronika Wawatschek von der Redaktion Religion und Kirche des Bayrischen Rundfunks auf Bayern 2 mit ihrem Radio-Feature “APO von christlich-rechts?“. Thema der Sendung: “Wie sich unter dem Deckmantel christlicher Werte eine ultrakonservative bis demokratiefeindliche außerparlamentarische Opposition zusammen findet und die Gesellschaft beeinflusst”.
Gemeint und namentlich genannt sind damit neben Hedwig Beverfoerde und der DEMO FÜR ALLE, auch Kirche in Not, die evangelische Allianz, die Initiative Familienschutz, Open Doors, kath.net, IDEA, die Journalisten Jürgen Liminski, Birgit Kelle, Matthias Matussek und Alexander Kissler u.v.m. – eben “ein breites Feld von naiven, konservativen Lebens- und Familienschützern bis hin bis zu politisch bestens vernetzten Lobbyisten, die hart an der Grenze zum Rechtsradikalismus unterwegs sind” (O-Ton der Sendung).
Nachdem es offenbar erste heftige Hörerproteste gehagelt hatte, war der Podcast zum Nachhören der Sendung bereits am nächsten Tag von der Webseite des BR verschwunden. Eine Kurz-Sendung „Funkstreifzug“ mit ähnlichem Inhalt, die am Sonntag, den 22.2. ausgestrahlt werden sollte, wurde kurzfristig aus dem Programm genommen. Seit gestern Abend ist der Podcast wieder online. Bitte hören Sie selbst.
Beschwerden per mail, Brief oder Telefon können Sie an den Intendanten des Bayerischen Rundfunks, Ulrich Wilhelm, und an den Rundfunkratsvorsitzenden, Dr. Lorenz Wolf, richten. Fordern Sie diese auf, sich bei den hier verleumdeten Personen und Institutionen für diese tendenziöse Sendung zu entschuldigen und eine erneute Ausstrahlung zu unterlassen sowie die geplante „Funkstreifzug“-Sendung endgültig abzublasen.
Bayerischer Rundfunk Intendant Ulrich Wilhelm Rundfunkplatz 1 80335 München Tel: (089) 5900-01 info@br.de
Bayerischer Rundfunk Geschäftsstelle des Rundfunk- und Verwaltungsrats Dr. Lorenz Wolf Rundfunkplatz 1 80335 München gremienbuero@br.de
Auf ihre Bitte hin hatte Hedwig Beverfoerde der Journalistin Veronika Wawatschek Anfang Februar nach einem Vorgespräch – im Vertrauen auf ein Mindestmaß an sauberem Journalismus beim Bayrischen Rundfunk, den wir schließlich mit unseren GEZ-Gebühren finanzieren müssen – ein 30-minütiges Interview gegeben. Dies nutzte sie, um daraus einige kurze O-Töne zu schneiden für die Mixtur ihres verleumderischen Opus.
In Ermangelung von Belegen für die angebliche rechtsextreme Verfassungsfeindlichkeit und fundamentalistische Gefährlichkeit wird in der Sendung durchgängig mit assoziativen und suggestiven Tricks gearbeitet, um den gewünschten Eindruck beim Hörer zu erzeugen.
So werden z.B. Zitate von Webseiten wie Familienschutz mit düsterer Musik unterlegt, um anschließend – ohne klangliche Untermalung – in scheinbarer Objektivität von „Experten“, wie der katholischen Christ&Welt-Redakteurin Christiane Florin als Ausweis der „Radikalisierung“ des „rechten Randes der katholischen Kirche“ bewertet zu werden.
Einen logisch-stringenten Aufbau sucht man in der fast einstündigen Sendung vergebens. Jegliche sachliche Auseinandersetzung mit den Positionen der als „rechtsaußen“ gebrandmarkten Personen und Gruppen fehlt. Stattdessen werden unterschiedlichste Themen und Personen wildaneinandergereiht, miteinander in Verbindung gebracht und skandalisiert. Im Crescendo am Ende wird dann ganz deutlich, worum es den Sendungsmachern geht:
Dort sagt die „Expertin“ Sonja Angelika Strube (kath. Theologin): »„(&hellipalles, was sehr extrem rechts ist, aber noch nicht im Visier des Verfassungsschutzes steht, das wird aus meiner Sicht oft geduldet.“
Sprecherin: Heißt das im Umkehrschluss: Der Verfassungsschutz könnte es richten? Die APO von christlich-rechts aufmischen? Man habe die Szene im Blick, müsse aber priorisieren, heißt es dort auf Anfrage. Zunächst müsse man die gewaltbereite rechte Szene im Blick behalten. Freilich, bisher zünden fundamentalistische Christen in Deutschland nur verbale Sprengsätze. Was also tun? Aktiv werden! Sich einmischen, fordert Ulrich Lota. Als Bistumspressesprecher [des Bistums Essen] will er das Feld nicht widerstandslos räumen.
„Experte“ Ulrich Lota: „Wir dürfen diesen Menschen, diesen Brutalen und diesen Propagandisten nicht das Feld überlassen, dass sie bestimmen, wie das Bild der katholischen Kirche in der Öffentlichkeit zu sein hat. Und das ist die eigentliche Gefahr.“
Sprecherin: Lota fordert deshalb in sozialen Netzwerken liberalere Christen dazu auf, sich einzumischen. Auch andere Bistümer würden das so machen. Und doch fehlt die große Linie, findet
Sonja Angelika Strube: „Also das Problem wird gesehen in letzter Zeit im zunehmenden Maße. Ich persönlich hätte mir schon gewünscht, dass es schon viel früher gesehen und thematisiert wird und Bischöfe sich da auch deutlich abgrenzend äußern, auch wenn es um Medien geht, die sich katholisch nennen.“
(&hellip
Sprecherin: Der Sozialpsychologe Andreas Zick findet: Was bislang von kirchlicher Seite unternommen wird gegen eine APO von christlich rechts, ist zu wenig. Das Thema müsste untersucht werden, auch von Theologen.
Andreas Zick: &bdquoie haben’s aber natürlich schwer, weil das Thema ist sehr ungemütlich. Weil, es stellt ja Grundfragen an die Religion selbst. Das ist ein ziemlich ungemütliches Thema.“
Sprecherin: Denn es geht schließlich nicht um die Abgrenzung von einer mordenden Neonazibande, sondern um die Frage: Wie verfahren wir mit Leuten aus den eigenen Reihen, mit dem christlich rechten Rand. Eine Antwort darauf, gibt es bislang nicht.«
Die Beteiligung des Pressesprechers (Ulrich Lota) eines katholischen Bischofs (Bischof Overbeck von Essen) “an einer solch bösartigen Inszenierung schmerzt mich als Katholikin ganz persönlich”, so Hedwig Beverfoerde. “Vielleicht weiß Bischof Overbeck gar nicht, wo sein Sprecher unterwegs ist”.
Hier der Kontakt:
Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck Bischofshaus Burgplatz 2 45127 Essen
Sekretariat Ingrid Waszynski ingrid.waszynski@bistum-essen.de Tel.: 0201-2204-201 oder Lisa Matzke lisa.matzke@bistum-essen.de Tel.: 0201/2204-204
Kürzlich war in der Beilage der ZEIT „Christ & Welt“ bereits ein hanebüchener Beitrag von Andreas Püttmann, &ldquoie Rechtsausleger“, erschienen, der in das gleiche Horn bläst. In der aktuellen Ausgabe des Spiegels findet sich ebenfalls ein Artikel zu diesem Thema, der vor „Wutchristen“ und „frommen Radikalen“ in Deutschland warnt. Augenscheinlich ist hier eine Kampagne in vollem Gange, die nicht nur versucht, den Verfassungsschutz gegen uns in die Spur zu setzen, sondern insbesondere eine öffentliche Distanzierung der Kirche(n) von den in der Sendung inkriminierten Personen und Organisationen zum Ziel hat. Daß just in dieser Woche die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz tagt, ist natürlich reiner Zufall…
Aus dem Gerichtssaal,Urteil noch nicht öffentlich....einige sehr interessante Ansatzpunkte des Beklagten..
Zitat
4. Verhandlung: Kläger ist selbst juristisch sehr kompetent und liefert eine beeindruckende Vorstellung. Er beeinsprucht formale Mängel der Bescheide und mehrere Grundrechtsverletzungen.
Der verfassungsgemäße Auftrag des ÖR wird überschritten, der Rundfunk wird zur Verwaltungsbehörde und Vollzugsbehörde des jeweiligen Landes. Er müsste daher der Fachaufsicht unterworfen werden, die Rechtsaufsicht genügt nicht.
Die Angabe der Zweckbestimmung in den Bescheiden fehlt. Es ist nicht explizit gesagt wofür man bezahlt. Der Bescheid bringt etwas Anderes zum Ausdruck als was nachher damit gemacht wird. Man bezahlt einen Bescheid und ist dann wieder im Verzug. Deswegen sind auch die Säumniszuschläge nichtig weil man vorher nicht in Verzug versetzt wurde. Eine Richterin dazu: "as ist nicht schön".
Der Kläger bemängelt die Gesamtschuldnerschaft. Die Behörde kann willkürlich eine Person im Haushalt herausgreifen. Eine Ausgleichsmöglichkeit mit anderen Schuldnern ist nicht geregelt.
Formelle Verfassungswidrigkeit: Der Beitrag unterliegt als außersteuerliche Abgabe ganz bestimmten Bedingungen. Er braucht einen zurechenbaren Sachzusammenhang und Sinnzusammenhang zwischen Tatbestand und Zweck. Hier ist der Abgabetatbestand die Wohnung. In der Argumentation wird allerdings als tatsächlicher Tatbestand die Möglichkeit den ÖR Rundfunk zu empfangen angeführt. Die Wohnung ist kein geeigneter Tatbestand um den Sinn darzustellen.
E's existiert ein entgrenzter Beitragstatbestand. Bei einem Straßenbeitrag gibt es einen Sinn und Sachzusammenhang. Es zahlt nur der Anlieger.
Es handelt sich um eine Zwangsgemeinschaft aller Wohnungsinhaber zugunsten der Finanzierung einer Behörde.
Die Bereitstellung einer öffentlichen Leistung zum Tatbestand zu erklären öffnet die Tür eine Abgabe für alles einzuheben. Dann braucht man die Steuer nicht mehr.
Es ist kein Beitrag. Der Sach- und Sinnzusammenhang und zurechenbare Zusammenhang zwischen Wohnung und Rundfunk kann nicht hergestellt werden.
Die Rundfunkausgaben sind exzessiv. Richterin stimmt zu.
Im RfStv steht nicht, was die Gegenleistung ist; dass die Möglichkeit des Empfangs den zurechenbaren Vorteil darstellt. SWR entgegnet, dass sich das implizit aus der Befreiungsregelung (Ermäßigung von Beeinträchtigten) und aus historischen Überlegungen ergibt.
Alle anderen Beiträge bieten eine Kompensation für eine Belastung. Ein Mitglied der Kammer ist etwa berechtigt an der Mitwirkung. Kompensation durch Mitwirkung fehlt völlig.
Frage: Was ist der Auslöser der Zahlungsverpflichtung.
SWR: In einer Wohnung wird Rundfunk empfangen ... statistisch gesehen ... Kläger: Statistik kann die Grundrechte der Bürger nicht aushebeln.
Durch die Zwangsabgabe wird der Rundfunk in die Staatsnähe gezogen. Jemand der nicht der Staat ist, bekommt diese Machtposition. Das ist etwas völlig Neues.
Es fehlt die Verhältnismäßigkeit. Das Problem der Schwarzseher könnte mit Pay TV gelöst werden.
Die Rundfunkgebühr ist eine Grundlast jedes Haushalts. Daher ist sie eine Steuer. Ein Grundbedürfnis wird mit einer Last belegt.
Sie verstößt gegen die Finanzverwaltung und die Grundrechte. Man soll für etwas bezahlen, das man nicht will. Der RfSTV ist ein Widerspruch in der Rechtsordnung.
Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Zum Teufel mit diesem Scheiß ÖRF...ich brauche keine Koranunterrichtung...einer verabscheuungswürdigen Religionsideeologie....per Zwangsabgaben verordnet...Kein Beitrag nie und nimmer!!
Der öffentlich-rechtliche Rundfunksender Deutschlandfunk erklärt uns in seiner neuen Sendereihe den Koran. Vom 6. März an wird jeweils freitags um 9.55 Uhr von einem Sprecher ein Koran-Vers vorgetragen und im Anschluss von einem anerkannten Islamwissenschaftler interpretiert. Dem Sender gehe es um eine „sachgemäße Auseinandersetzung“. Koran (Bild: blu-news.org)
Der öffentlich-rechtliche Rundfunksender Deutschlandfunk erklärt uns – finanziert durch den geräteunabhängige Rundfunkbeitrag- in seinem neuen Format “Koran erklärt” einmal in der Woche den Koran. (Bild: blu-news.org)
Nach Darstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders Deutschlandradio, die Dachmarke unter der auch die Formate Deutschlandradio Kultur und DRadio Wissen laufen, sei die neue Sendung deshalb konzipiert worden, um Aufklärung zu leisten in der zunehmend intensiver werdende Diskussion zum Thema Islam.
Seit mehr als einem Jahr sei die Aufklärungssendung rund um den Koran nun vorbereitet worden. Die wenigsten Mitbürger hätten je eine Zeile aus dem Koran gelesen, so die Erklärung des Intendanten des Deutschlandradios, Dr. Willi Steul, zur Notwenigkeit des neuen Formates gegenüber der Presse.
Wahrnehmung der „unabhängigen journalistischen Verantwortung“
Deutschlandradio nehme mit der neuen Sendereihe „Koran erklärt“ seine „unabhängige journalistische Verantwortung wahr“. Es gebe keine Absprachen mit muslimischen Verbänden und anderen Institutionen. Des Weiteren gehe es auch nicht um religiöse Ansprache der Hörer. Koranexperten sollen ausgewählten Verse mit ihrer wissenschaftlichen Expertise im notwendigen historisch-exegetischen Kontext erläutern, so die Vorstellung.
Was bilden sich diese Futzis eigentlich ein...uns eine Meinung näherzubringen...die 98 % der Bevölkerung ablehnt!??..Sollen über Vergewaltigungen/Kinderehen/Frauenschlagen/Köpfen/Hals durchschneiden/Vielehe/Sex mit Tieren reden....und dazu den Islamischen Iman seine Lügen verbreiten.....dann haben wir enigstens noch was zu lachen...!!
Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
erste Welle bis zum Oberverwaltungsgericht vorgedrungen...........
Zitat
Streit um Rundfunkbeitrag vor Oberverwaltungsgericht Münster
Seit Anfang 2013 wird der Rundfunkbeitrag von Privatleuten pro Haushalt berechnet, zuvor musste zahlen, wer Radio oder Fernseher besaß. Eine Klagewelle gegen die neue Regelung schwappt jetzt von den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen an das Oberverwaltungsgericht in Münster. Am Donnerstag befasst sich der 2. Senat gleich mit vier Berufungsverfahren von Privatleuten. Dabei geht es um die Frage, ob der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungsgemäß ist.
Die Kläger vertreten die Ansicht, dass das Land bei der Gesetzgebung für die Rundfunkfinanzierung nicht zuständig sei. Außerdem sei die Verknüpfung der Beitragspflicht an eine Wohnung ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Einer der Kläger hatte bereits vor 2013 Streit mit der Gebühreneinzugszentrale. Er hatte 2006 alle Rundfunkgeräte abgemeldet und klagt jetzt gegen Bescheide aus den Jahren 2011 bis 2012 (alt) und 2013 (neu).
Die Verwaltungsgerichte in Arnsberg und Köln hatten die Klagen als unbegründet abgewiesen. Auch andere Gerichte in NRW und bundesweit haben die Haushaltsabgabe bislang bestätigt. Höchstrichterliche Urteile auf Länderebene gibt es vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Beide Gerichte halten die Neuregelung für rechtmäßig.
Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt es in den 60 Beratungsstellen in NRW und an einer eigenen Hotline zum Thema viele Nachfragen zur Haushaltsabgabe. "Wir stehen positiv hinter dem Beitrag und halten das Verfahren für fair. Wir können sehr oft die Fragen der Bürger, zum Beispiel zur Befreiung, klären. Wer aber mit unserer Rechtsauffassung dann nicht einverstanden ist, dem steht natürlich der Klageweg offen", sagt Manuela Duda von der Verbraucherzentrale.
Bis 2012 war die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für das Eintreiben der Gelder verantwortlich, mit denen die öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert werden. Seit 2013 ist nicht mehr der Besitz eines TV-Gerätes oder Radios entscheidend, sondern es wird pro Haushalt gezahlt. Im Monat sind das aktuell 17,98 Euro. Die Daten für den Beitragsservice liefern die Einwohnermeldeämter der Kommunen./lic/DP/zb
Die Kammer hat die Berufung an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zugelassen, weil sie den Fragen,
- ob dem Land Niedersachsen die Gesetzgebungskompetenz für die Erhebung eines an die Wohnung bzw. an die Betriebsstätte und die Anzahl der dortigen Mitarbeiter gekoppelten Rundfunkbeitrag zusteht, - ob der Rundfunkbeitrag gegen die Informationsfreiheit verstößt, - ob er gleichheitswidrig ausgestaltet ist und - ob seit 1.1.2013 in Niedersachsen noch ein Widerspruchsverfahren bei Verwaltungsakten nach dem RBStV durchzuführen ist,
grundsätzliche Bedeutung beimisst.
Urteil vom 24.10.2014 - 7 A 6504/13 u.a. - Wohnungsinhaber
Urteil vom 24.10.2014 - 7 A 6514/13 u.a. - Unternehmen Artikel-Informationen
24.10.2014
Ansprechpartner/in: VRiVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Manipulierte Medien: Tagesschau-Chef sagt kritische
Zitat
n Zuschauern Tschüss Peter Harth
Ab sofort richtet sich die Tagesschau nur noch an Wir-glauben-alles-Menschen. Die »nicht die Zeit oder die Muße« haben, Nachrichten zu prüfen. Das unkritische Publikum ohne Internet-Anschluss wünscht sich Kai Gniffke, Herr der ARD-Nachrichten. Kein Wunder: Das Web zeigt die Fehler und Manipulationen seiner Nachrichtensendungen. Die Informationen sind dort gesteuert.
»Journalisten wollen […] nicht mit Lesern sprechen« und schaffen »sogar Möglichkeiten zum Diskutieren ab«. Die Einschätzung des Medienberaters Klaus Eck beschreibt viele Journalisten – ganz besonders treffend aber Kai Gniffke. Der Chefredakteur von ARD aktuell bestimmt den Kurs der Tagesschau, der Tagesthemen und des Nachtmagazins. Dabei pflegt der Alpha-Journalist einen Hurra-Stil, der zum gefährlichen Blindflug wird: Fehler, Manipulationen, Kritik oder unzufriedene Zuschauer existieren für ihn bisher nicht.
Jetzt aber schon – notgedrungen. Doch nicht mehr lange, denn Gniffke zieht aus der Kritik nur eine Lehre: In Zukunft wollen wir einfach keine kritischen Zuschauer mehr sehen. Sie werden vor die Tür gesetzt!
Verkrampft und mit hängenden Mundwinkeln sucht der Chefredakteur am 11. März gegen 23 Uhr den ungeliebten Kontakt zum Publikum: Im ARD-Magazin ZAPP soll er erklären, warum immer weniger Menschen seiner Tagesschau glauben. Er reagiert damit auf die Bankrotterklärung seiner Branche.
Die organisierte Kritik floriert und lässt Journalisten ratlos zurück
ZAPP belegt bereits im Dezember 2014 in einer hauseigenen ARD-Studie, dass die öffentlich-rechtlichen Journalisten unglaubwürdig sind. 71 Prozent der Deutschen trauen ihnen nicht mehr oder kaum noch. Die Berichterstattung halten sie für »interessengeleitet, gesteuert, manipulativ«. Kritiker beweisen das im Internet – besser, offener und genauer als es Journalisten könnten.
Das Netz macht uns durch zahlreiche Quellen zur bestinformierten Generation überhaupt. Nie besaß ein Publikum mehr Macht, die organisierte Kritik floriert und lässt Journalisten ratlos zurück.
Das klassische Nachrichtengeschäft dümpelt in die Glaubwürdigkeitskrise, doch Gniffke reagiert wie einst Marie Antoinette auf die kommende Revolution – mit Ignoranz. Er empfiehlt aber weder Brot noch Kuchen. Er rät allen kritischen Zuschauern indirekt, einen weiten Bogen um seine Nachrichtensendungen zu machen.
Tagesschau: die Resterampe der Informations-Verlierer
Wortwörtlich: »ie Tagesschau bietet eine Dienstleistung für all die Menschen, die nicht die Zeit oder die Muße haben, sich durch diesen Informationsdschungel des Internets und der verschiedenen Angebote zu wühlen.« Das heißt nichts anderes, als dass die Tagesschau nur noch die Sendung der Abgehängten sein will. Eine Resterampe der Informations-Verlierer.
Was mag dahinter nur für eine Geisteshaltung stehen? Sollen doch diese verdammt gutinformierten, kritischen Menschen in ihrem Internet glücklich werden. Gniffkes Welt in der Tagesschau ist klein, dauert 15 Minuten, ist übersichtlich. Hirn abschalten, denn Nachfragen tun allen Seiten weh. Die Tageschau kennt die einzige Wahrheit, die der Journalisten. Wenn die Tagesschau doch einmal falsch liegt, war sie das Opfer von östlichen Geheimdiensten, Internet-Trollen oder denkenden Menschen.
Gniffkes Welt: Was nicht passt, wird zensiert
Diese Mischung aus Kampagnen-Journalismus, Größenwahn und Sendungsbewusstsein zeigt der Chefredakteur ein ums andere Mal. Auf den Internet-Seiten der Tagesschau werden Kommentare zensiert. Der Leser muss dort in den Laufstall, damit er nicht »zum Tier« wird. Dort, wo vermeintliche »Trolle«, »Kinder« oder »Hooligans« toben, fragt niemand mehr, ob es ein Recht auf freie Meinungsäußerung gibt.
Gniffkes Welt ist ein Hort der Zensur. Dort löst sich auch eine beleibte brasilianische Präsidentin in Luft auf, weil sie beim G20-Gipfel in Brisbane die »Geschichte« stört. Dilma Rousseff sitzt zwar mit Putin gemeinsam beim Essen, fällt nach dem Schnitt aber unter den Tisch, damit die Tagesschau symbolträchtig dichten kann: »Putin, einsam und verlassen«.
Manipulierte Wirklichkeit nennen das die Kritiker, der Chefredakteur zählt lieber leere Stühle und meint: »Ob mit oder ohne Rousseff, mit oder ohne Kellner, das Bild erzählt genau diese Geschichte: Putin ist isoliert.« Wahr ist also, was Gniffke sieht.
Wer hier wen ermordet oder Raketen abfeuert – das ist egal
Wie interessengeleitet diese Wahrheit ist, zeigt die Tagesschau nach dem Terrorangriff auf das Satiremagazin Charlie Hebdo. Beim Gedenkmarsch laufen Europas Staats- und Regierungschefs »Seite an Seite« vereint mit den trauernden Millionen auf den Pariser Straßen. Stimmt nicht. Eine dreiste Manipulation der Tagesschau. Die Staatschefs haben vor diesen Menschen Angst. Sie laufen für sich; getrennt von den Trauernden und beschützt durch Bodyguards.
Die verzerrte Ukraine-Berichterstattung in der ARD-Nachrichtensendung macht viele Zuschauer wütend, gilt unter Kritikern aber als wahre Goldgrube. Allein der notorisch Moskau-feindliche Korrespondent Udo Lielischkies bringt es hier zu fragwürdigem Ruhm.
Wer hier wen ermordet oder Raketen abfeuert – das ist Lielischkies egal. Aus rechtsextremen Milizionären macht er »Kiew-treue Verteidiger«. Wichtig ist ihm offenbar nur eins: Der »ruck auf Moskau« muss weiter erhöht werden.
Wenn aber alle Klugen nachgeben, wer regiert dann die Welt?
Das alles kommentiert der Chefredakteur mit Schweigen, die Anschuldigungen gegen Lielischkies wischt er beiseite: »Bei der gebotenen Verdichtung von Informationen für einen kurzen Nachrichtenbeitrag können nicht in allen Beiträgen alle Hintergrundinformationen geliefert werden.«
Ein trauriges Bild, das nicht besser wird, wenn Gniffke nur noch ein unkritisches Publikum sehen will. Für einen Moment fühlt sich das wie ein Ritterschlag an. Der Klügere gibt nach, weil er die Nachrichtensendungen der ARD nicht mehr sieht. Wenn aber alle Klugen nachgeben, wer regiert dann die Welt?
Die Tagesschau zeigt keine Realität
Trotz aller Polemik von Gniffke und der Zuschauerkritik: Die Tagesschau hat nach wie vor einen immensen Einfluss auf die Deutschen – das ist nicht gut. Sogar ihr Macher gibt das zu. Sie zeigt keine Realität, sondern ein viel zu negatives Abbild: »eshalb glaube ich, dass wir in der Gefahr sind, nur bestimmte dramatische Ereignisse abzubilden, aber positive, schleichende Ereignisse, die auch zu der Realität gehören, ein bisschen durch den Rost fallen zu lassen.«
Was das in den Menschen anrichtet, zeigen die statistischen Auswertungen von Hans Rosling. Der Schwede ist Direktor der Gapminder-Stiftung. Sie testet, wie weit sich das Publikum von der Realität entfernt hat. Mit ernüchterndem Ergebnis: 77 bis 93 Prozent der Befragten in westlichen Industrienationen schätzen die Welt falsch ein. Negativer, als sie ist.
Gniffkes Exit-Träume: Als Medien noch nicht am Pranger standen
Schuld daran haben die Massen-Medien – allen voran das Flaggschiff Tagesschau. Mit einem Millionenpublikum, das Tag für Tag die Welt durch Gniffkes Brille sehen muss. Zwar emanzipieren sich immer mehr davon im Internet. Das hilft aber den Informations-Verlierern nicht, die plötzlich als einzige Zielgruppe der Tagesschau übrig bleiben sollen. Sie bemerken die wachsende Kritik an den Journalisten kaum, weil die fast nur im Netz stattfindet.
Deshalb ist der Ausstieg aus der Tagesschau keine Lösung – für niemanden. Auch die Nachrichtensendungen der ARD sind eine Sache der Allgemeinheit. Gut genug werden sie dafür ja bezahlt. Gniffkes Exit-Pläne sind deshalb vor allem nur eines: Träume. Er kann sich weder ein Wunschpublikum aussuchen, noch in eine Zeit zurückreisen, als Medien nicht am Pranger der Kritik standen.
Die ARD ruft im Zusammenhang mit Naturkatastrophen regelmäßig in den unterschiedlichen Programmformaten der angeschlossenen Sender zu Spenden auf. Im März 2011 wurde bekannt, dass sie dabei vertraglich mit dem Bündnis Entwicklung hilft verbunden ist.[10]
Vor dem Hintergrund der Nuklearkatastrophe von Fukushima und des vom T?hoku-Erdbeben 2011 ausgelösten Tsunami weigerte sich die ARD auf Empfehlung ihres Kooperationspartners Bündnis Entwicklung hilft gegenüber der Aktion Deutschland Hilft, Spendenaufrufe für die Opfer dieser Katastrophen zu verbreiten. Auch Spendenaufrufe der Bundeskanzlerin und des Bundespräsidenten wurden nicht mit Hinweisen in den Nachrichtensendungen unterstützt. Die Begründung: Japan sei ein reiches Land und benötige daher keine Spenden. Die Aktion Deutschland Hilft, unter der Schirmherrschaft von Richard von Weizsäcker und Mitgliedern wie den Hilfsverbänden Malteser, Johanniter, AWO und World Vision, beschwerte sich über diese Entscheidung bei der ARD-Leitung.[10] Rezeption, Medienkritik und Kontroversen
Sprache und Niveau
Ulrich Wickert kritisierte 2009 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), in Nachrichtensendungen der ARD wie des ZDF werde „bruchstückhaft informiert und schlampig formuliert, die Unterhaltung scheint das Wichtigste zu sein“.
Besonders an Tagesschau und Tagesthemen stellte er eine sprachliche Verlotterung fest, die Autoren beherrschten „zum großen Teil nicht einmal mehr den korrekten Satzbau“. Die „Floskelsprache der Politik“ und das „Kurzsprech der Nachrichtenagenturen“ würden übernommen.
Wegen der inhaltlichen Mängel kommt er zu dem Schluss: &bdquoen Machern scheint das Bewusstsein für ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag, für eine Grundversorgung politischer Information zu sorgen, abhanden gekommen zu sein.“ Über die Wahlberichterstattung urteilte er: „Es fehlt offenbar an einem Verständnis für die politische Grundversorgung.“ Es fehle aber nicht nur an einem Sinn für die Verbreitung wichtiger aktueller politischer Inhalte, sondern erst recht an der Einordnung.[11]
Kai Gniffke wies die Kritik zurück: Die Nachrichtensendungen seien sprachlich „außerordentlich akkurat“. Der übliche Vorwurf sei eher, sie seien zu staatstragend. „Besonders unterhaltsame Elemente hat man der 20-Uhr-‚Tagesschau‘ noch nie nachgesagt.“[12]
Berichterstattung zum Euromaidan (Dezember 2013 bis Februar 2014)
Das Medienmagazin Zapp des Norddeutschen Rundfunks kommt nach Analysen von ARD-Sendungen von November 2013 bis Februar 2014 zum Euromaidan zu dem Schluss, dass „fast 80 Prozent der Interviewpartner Regierungsgegner (waren)". „Ein beliebter Gesprächspartner: Ex-Boxweltmeister Vitali Klitschko, der zu einer Art Galionsfigur stilisiert wird. Dabei ist er einer von mehreren Oppositionsführern.“[13]
Kritik des Programmbeirats an der Ukraine-Berichterstattung (Dezember 2013 bis Juni 2014)
Im Juni 2014 kritisierte der achtköpfige Programmbeirat der ARD nach einem von telepolis veröffentlichten Protokollresümee einstimmig[14] die Berichterstattung der ARD über den Ukraine-Konflikt im Zeitraum Dezember 2013 bis Juni 2014 als einseitig, undifferenziert und lückenhaft. Die Sendungen der ARD erweckten teilweise den „Eindruck der Voreingenommenheit“ und seien „tendenziell gegen Russland und die russischen Positionen“ gerichtet. Im Protokoll werden zehn Punkte, darunter die Zentrierung auf die Person Putins, die Ausblendung der Beteiligung rechter Kräfte, die Nichtberücksichtigung der Strategien des Westens, die mangelnde Analyse des Assoziierungsabkommens und der russischen Position als Einseitigkeit und Mangel an Hintergrundinformation gerügt. Besonders für den Beginn der Berichterstattung 2013 wird eine oberflächliche und einseitig Partei ergreifende Schwarz-Weiß-Zeichnung festgestellt. Der Programmbeirat berief sich zur Begründung seiner eingehenden Untersuchung und Stellungnahme auf die Vielzahl kritischer Stimmen unter den Rezipienten der ARD-Sendungen.[15]
Sahra Wagenknecht (Die Linke) beurteilte den Bericht des Programmbeirats als „vernichtend“. Er bestätige, was seit Monaten überdeutlich sei: &bdquoie ARD berichtet unausgewogen und tendenziös und positioniert sich in ihren Sendungen über den Ukraine-Konflikt einseitig gegen Russland.“ Der AFD-Vize-Vorsitzende Alexander Gauland urteilte: &bdquoieser Fall ist ein schönes Beispiel dafür, wie unser Rundfunkbeitrag für politische Zwecke missbraucht wird.“[16]
Gegenüber telepolis hieß es aus der ARD, wichtige Entscheider wie der Intendant Tom Buhrow und der Fernsehdirektor Jörg Schönenborn, beide aus dem WDR, würden intern offensiv für eine redaktionelle Linie werben, die sich darauf konzentriere, die „westlichen Positionen zu verteidigen“.[15]
Der Chefredakteur der ARD, Thomas Baumann, wies die Kritik des Programmbeirats energisch zurück.[16]
Ulrich Clauß von der Zeitung Die Welt bezeichnete den Beirat als einfältig, da bekanntlich Putins Propagandalohnkolonnen die negativen Zuschauerkritiken lancierten und vervielfältigten und daher kein wirkliches Motiv zur Untersuchung der Sendequalität existiere. Er verglich das Vorgehen des Programmbeirats mit „stalinistischen Geheimprozessen“, da Protokolle nicht-öffentlich seien und die Programmrichter schwiegen. Putins langer Arm würde bis in Gremien der ARD reichen.[17]
Der Spiegel urteilte, sowohl Form und Schärfe der Kritik und die Art und Weise, wie sie öffentlich wurde, seien ohne Beispiel in der Geschichte der ARD.[18] [19]
Berichterstattung und Kommentierung zur Finanzkrise 1999-2009
Die groß angelegte Studie der Otto Brenner Stiftung von Hans-Jürgen Arlt und Wolfgang Storz von März 2010 zum Thema „Wirtschaftsjournalismus in der Krise – Zum massenmedialen Umgang mit Finanzmarktpolitik“ betrachtete unter anderem eingehend die Arbeitsweise der ARD von Frühjahr 1999 bis Herbst 2009. Untersucht wurden besonders die Formate die ARD-Formate „Tagesschau“ und „Tagesthemen“.
Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die ARD-Nachrichtensendungen „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ – im Gegensatz zu den Print-Leitmedien – nicht nur handwerklich wie in den Jahren zuvor, sondern auch vor den inhaltlichen Herausforderungen der Berichterstattung über die Krise selbst versagt hätten. Die Redaktion arbeite „perspektiven-arm“, im Mittelpunkt stünden die jeweils offiziell wichtigsten Akteure: Vertreter der deutschen Regierung zuallererst, Bankenvertreter, wenige Wissenschaftler und deren Sichtweisen. „Hier handelt es sich um eine Perspektivenverengung mit enormen Wirklichkeitsverlusten, die als schwere journalistische Verfehlung einzustufen ist.“[20]
Einfluss der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
Der ARD wurde vorgeworfen, die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) übe zu großen und verdeckten Einfluss auf Sendungen der ARD aus. Im Semptember 2005 wurde bekannt, dass die INSM 2002 für 58.670 Euro Dialoge in der ARD-Serie Marienhof gekauft hatte. Die eingeflochtene Schleichwerbung wurde von Lobbycontrol im Detail analysiert.[21] Die TAZ monierte 2009 die häufige Anwesenheit und überproportionale Repräsentanz von Beratern und Botschaftern der INSM in Talkshows von Sabine Christiansen und Anne Will wie zum Beispiel des INSM-Botschafters Arnulf Baring.[22] Anne Will moderierte den „Kongress 2002“ der INSM und interviewte dabei den damaligen BDI-Präsidenten Michael Rogowski. Die Frage nach dem Honorar wurde von der Will Media GmbH grundsätzlich zurückgewiesen.[22]
http://de.wikipedia.org/wiki/ARD
Voltaire
hat folgende Bilder an diesen Beitrag angehängt
Daran sollte sich unsere Regierung,als bedingungsloser Freund Israels mal ein Beispiel nehmen,und dem Folgen,alles was hier gesagt wird,trifft auf Deutschland im erhöten Maße zu!!!
Öffentlich-Rechtliche Israel schafft Staatsfernsehen und Rundfunkgebühr ab Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 07.03.14, 10:56 Uhr | 89 Kommentare
Die israelische Regierung hat überraschend das staatliche Fernsehen geschlossen. Der Grund: Ein aufgeblähter Staats-Sender sei eine Verschwendung von Steuergeldern. Die teure Zwangseintreibung der Gebühren habe nichts mit der Idee von objektivem Journalismus zu tun, für den die Sender errichtet wurden.
Israel schließt seinen staatlichen Fernsehsender IBA. 1.600 Mitarbeiter werden entlassen. Die umstrittene Haushaltsabgabe wird gestrichen. Ab dem Jahr 2015 gibt es eine völlige Umgestaltung des öffentlichen Rundfunks. Israel will mit 600 Mitarbeitern einen schlanken, journalistische orientierten Sender aufbauen, der ausschließlich genuin öffentlich-rechtliche Aufgaben erfüllt.
Das gab der israelische Kommunikationsminister Gilad Erdan bekannt. Die ist eine Maßnahme der Umgestaltung des öffentlichen Rundfunks.
Die Israel Broadcasting Authority (IBA – öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt) soll ab sofort geschlossen und durch eine neue ersetzt werden.
Die neue Anstalt sollt drei verschiedene TV-Netze schaffen, eines in Hebräisch, eines in Arabisch und einen Kinderkanal, berichtet die Times of Israel.
&bdquoer Staat kann kein Geld für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erheben, wenn er genau weiß, dass das Geld nicht in diese Einrichtung fließt“, so Erdan.
Seit 1965 musste jeder israelische Haushalt, der ein TV-Gerät besaß, eine jährliche Steuer an die IBA zahlen. Zuletzt machte die Steuer rund 100 Dollar pro Haushalt aus. Umstritten war die Gebühr deswegen, weil jeder zahlen muss, auch wenn das Angebot der IBA nicht genützt wird. Etwa weil mit dem TV-Gerät nur Videos konsumiert wurden.
Diese Woche wurde die IBA von der Knesset streng gerügt, weil die Anstalt im vergangenen Jahr allein 8,6 Millionen Dollar dafür ausgegeben hat, um säumige Zahler aufzuspüren. &bdquoie Millionen die an Anwaltskanzleien gezahlt wurden, hätten ausgereicht, um 300 Mitarbeiter anzustellen“.
In Deutschland haben die Chefs von ARD und ZDF eine Senkung des Rundfunkbeitrags um 73 Cent abgelehnt und die die Sender beaufsichtigenden Politiker aufgefordert, eine entsprechende Empfehlung der KEF zu ignorieren (mehr dazu hier).
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ARD und ZDF: Ukraine-Berater lehnt Senkung der GEZ ab Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 03.03.14, 17:57 Uhr | 32 Kommentare
Die öffentlich-rechtlichen Sender haben sich von einem Berater ein Gutachten erstellen lassen, in dem die von der KEF vorgeschlagene Senkung der Rundfunkgebühr abgelehnt wird. Originell: Der Chef des Beratungsunternehmens, Lars Handrich, riet der Regierung der Ukraine zur „schnellen Privatisierung“ der staatlichen Telekom. Diese endete in einem Desaster.
Öffentlich-Rechtliche ARD und ZDF: Ukraine-Berater lehnt Senkung der GEZ ab Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 03.03.14, 17:57 Uhr | 32 Kommentare
Die öffentlich-rechtlichen Sender haben sich von einem Berater ein Gutachten erstellen lassen, in dem die von der KEF vorgeschlagene Senkung der Rundfunkgebühr abgelehnt wird. Originell: Der Chef des Beratungsunternehmens, Lars Handrich, riet der Regierung der Ukraine zur „schnellen Privatisierung“ der staatlichen Telekom. Diese endete in einem Desaster. Ihren XING-Kontakten zeigen Themen: ARD, Arte, DIW econ, Geheimhaltung, GEZ, KEF, Lars Handrich, Öffentlich-Rechtliche, Oligarchen, PPP, Rundfunkbeitrag, Ukraine, Ukrtelekom, ZDF, Zwangsgebühr
Die Chefs von ARD, ZDF und Deutschlandfunk sperren sich gegen die Senkung des Rundfunkbeitrags.
Der Mediendienst dwdl berichtet:
Über Wochen hinweg wurden Rufe laut, wonach der Rundfunkbeitrag aufgrund der Mehreinnahmen, die durch die Umstellung auf die Haushaltsabgabe entstanden sind, gesenkt werden solle. In der vergangenen Woche folgte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) nun dieser Forderung und empfiehlt den Ländern, den Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio ab dem kommenden Jahr um 73 Cent auf 17,25 Euro zu senken.
dwdl weiter:
In einem offenen Brief fordern die Personalratsvorsitzenden die Ministerpräsidenten der Länder auf, der Empfehlung der KEF nicht zu folgen und den Rundfunkbeitrag somit auch im kommenden Jahr bei 17,98 Euro zu belassen. Sie verweisen darauf, dass die KEF in ihrem Bericht bei den Zahlen für die Gebührenperiode bis 2016 selbst nur von Prognosen spricht, die auf vielfältigen Annahmen beruhten und mit sehr vielen Unsicherheiten behaftet seien. “Politisch seriöse Beschlüsse lassen sich aber erst nach Klärung aller Sachverhalte und auf der Grundlage gesicherter Daten und Fakten fassen”, so die Personalratsvorsitzenden in ihrem offenen Brief. “Sie, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben zu Recht entschieden, dass erst nach dem Vorliegen des 19. KEF-Berichts die Evaluierung der tatsächlichen Ertragssituation (und damit auch der Aufwandssituation) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter Mitwirkung einer unabhängigen Stelle erfolgen soll.”
Um die Objektivität ihrer Weigerung zu begründen, haben die Sender das Beratungsunternehmen DIW econ aus Berlin beauftragt, zu begründen, warum die Senkung gefährlich ist.
In dem Gutachten schreiben die Experten, dass die Senkung des Rundfunkbeitrags künftige Reformen des Gebührenmodells verhindern könnte:
“Eine solche Senkung, so erklärt das Beratungsunternehmen, würde den Ländern mit großer Wahrscheinlichkeit die notwendigen Spielräume nehmen, um auf Basis der Evaluation Reformen des Beitragsmodells durchführen zu können.”
Origineller Weise ist der Chef des Beratungsunternehmens ein Experte, der erst vor einigen Jahren der Regierung der Ukraine in einer Expertise dringend die „schnelle Privatisierung“ des staatlichen Telekom-Unternehmens Ukrtelekom empfohlen hatte: Lars Handrich schrieb damals, dass die Ukrtelekom „ihre Personalkosten der Gesamt-Performance“ des Unternehmens anpassen müsse. Handrich vertrat die Auffassung, dass eine Zerschlagung von Ukrtelekom die beste Variante sei.
Tatsächlich wanderte die Ukrtelekom schließlich in die Hände von Oligarchen. Der Deal war äußerst dubios, wie das österreichischen Magazin Format berichtete. Den Kunden sei seither ein schlechterer Service geboten worden. Millionen seinen in undurchsichtigen Kanälen versickert. Die Finanzierung ist bis heute ungeklärt, Teile des Geschäfts wurden steuerschonend über Zypern abgewickelt, wodurch das Volk der Ukraine um seine Steuereinnahmen geprellt wurde.
Hanrich war Mitglied und Berater der „German Advisory Group“, die unter anderem sogenannte „Private Public Partnerships“ (PPP) als Lösung für Probleme bei staatlichen Unternehmen anpreist.
Erst kürzlich hat ein sehr interessanter TV-Beitrag mit dem Titel &bdquoie Plünderung des Staates. Geheime Geschäfte von Politik und Wirtschaft“ die äußerst fragwürdigen Folgen sogenannter PPP-Deals für den Steuerzahler durchleuchtet.
Der Film ist sehenswert (Video am Beginn des Artikels).
Er lief auf Arte – also auf jenem (hervorragenden) deutsch-französischen Sender, den die öffentlich-rechtlichen Sender mitfinanzieren.
Es ist zwar nicht bekannt, wie hoch das Honorar war, dass das DIW econ von den Sendern für das Referat erhielt ist.
Das Gutachten wurde jedoch vom Gebührenzahler finanziert.
Wie bei PPPs üblich: Solche Deals unterliegen strengster Geheimhaltung. Nicht einmal Bundestagsabgeordnete dürfen darüber reden.
Somit haben die Ministerpräsidenten eine wahrhaft systemgerechte Entscheidungsgrundlage, um die von der KEF empfohlene Senkung der Zwangsgebühren zu verhindern.
"Amt" für Finanzsteuerung als Vollstreckungs"behörde"
von Anne
Am 8.9.14 kam von o.g. Behörde eine Zahlungsaufforderung über ...€ Beitragsservice-Gebühren mit der Androhung bei Nichtzahlung zwangszuvollstrecken. Der Brief kam mit normaler Post in einem grauen Umschlag.
Ich rief die Sachbearbeiterin Frau B. an teilte ihr mit ich sei prinzipiell zahlungswillig, stehe aber noch mit dem BS in schriftlichem Kontakt.
Sie bat mich das alles schriftlich zu ihr zu schicken, was ich auch machte.
Dann kam ein Festsetzungsbescheid vom BS (am 15.11.14) auf den ich an Stefan Wolf eine Akzeptanz schickte. (Antwort kam am 23.3.15!)
Am 25.2.15 hatte ich ein Schreiben von der Stadt Bochum, gleiches "Amt" wie zuvor, in der Post. Das war ein Besuchs- und Pfändungsangebot für den 5.3.15 von einer Frau F. Daraufhin schickte ich Ihr die relevanten Punkte aus dem Tübinger Beschluß, den Hinweis auf das Verwaltungsverfahrensgesetz von NRW und machte sie darauf aufmerksam das ich noch keinen ordentlichen Widerspruchsbescheid vom BS erhalten habe.
In einem darauffolgendem Telefonat wischte sie alle Argumente vom Tisch mit dem Hinweis, wenn Sie einen Vollstreckungsauftrag erhält ist der in ihrer "Behörde" von etlichen Leuten geprüft und für rechtens befunden. Dazu müsse sie nicht auch noch extra Jura studiert haben.
Sie gab mir die Tel-Nr. von Ihrem Chef, dem Gruppenleiter Herrn W, mit dem der nächste Akt der Auseinandersetzung begann.
Herr W. erklärte mir das Tübinger Urteil sei noch nicht rechtskräftig, der WDR habe Revision eingelegt. Das Verwaltungsverfahrensgesetz wendet er nicht an sonder das Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Das ich noch keinen rechtsfähigen Widerspruchsbescheid vom BS habe interessierte ihn nicht, ich solle mir einen Anwalt nehmen und klagen. Ich müsse mich auf jeden Fall mit dem BS auseinandersetzen was jedoch keine aufschiebende Wirkung habe.
Etwas sehr interessantes sagte mir Herr W. noch, und zwar bekommt er pro Jahr ca. 3.500 Vollstreckungsersuchen vom BS!!!!
Er bekommt jeweils online einen Datensatz von 300 Forderungen und daraus könne er mir mein Vollstreckungsersuchen nicht heraussuchen. Also keine Chance mein Vollstreckungsgesuch einzusehen oder gar in Papierform zu erhalten!
Am 5.3.15 war ich nicht in meiner Wohnung und Frau F. hinterließ mir eine neue Ankündigung zu Vollstreckung für den 30.3.15.
Diesmal mit der Androhung mit richterlichem Beschluß wieder zukommen und die Wohnung nötigenfalls aufzubrechen.
Daraufhin schickte ich der Oberbürgermeisterin ein Schreiben mit dem Hinweis einige Stäte (z.B. Burg, Aachen etc.) werden schon nicht mehr für den BS tätig, bzw. geben keine Meldedaten mehr heraus. Auch eine Datensperre ließ ich Ihr zukommen.
Leider bis Heute ohne Reaktion.
Das etwas ausführlichere Schreiben über die Stadt Aachen ließ ich außerdem auch noch an den Abteilungsleiter o.g. "Amtes" und der Vollzieherin Frau F. zukommen. Den Abteilungsleiter, Herrn (Name ist mir entfallen) fragte ich telefonisch welche Stelle im Amtsgericht genau einen richterlichen Beschluß zur Durchsuchung ausstellt (Am Amtsgericht konnte mir niemand darüber Auskunft geben. Der werte Herr konnte oder wollte mir diese Auskunft nicht erteilen und verwies immer wieder auf mein Gespräch mit seinem Gruppenleiter Herrn W. hin. Ich solle mir einen Anwalt nehmen und Klagen oder zahlen.
Beides habe ich nicht vor! Aber scheinbar bin ich in diesem "Amt" schon gut bekannt.
Am So. den 29.3.15 schickte ich noch eine Mail, mit dem Urteil vom OLG Oldenburg (AZ.:8U 139/10 v. 17.3.2011 sowie Bundesverfassungsgericht AZ.: 1 BvL 8/11 und BvL 22/) mit dem Titel "Kein Titel ohne richterlichen Beschluß".
Dort heißt es, dass kein Bescheid geschickt werden kann aus dem vollstreckt werden kann etc.
Trotzdem kam am 30.3.15 Frau F. und wollte Geld oder pfänden. Stattdessen erhielt sie von mir eine Akzeptanz!
Bei der Aufarbeitung des ZDF-Skandals um &bdquoeutschlands Beste!“ kommen immer mehr Details ans Licht. Auch bei der sendereigenen Online-Umfrage wurde geschummelt – ausgerechnet bei Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Sie nenen es "Schummeln"...ich nenne es vorsätzlichen Betrug und Irreführung einer beeinflussbaren,manipulierbaren, dummen Masse,Medienhörigen Volkes!
Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
In einem vor einiger Zeit vorgelegten Gutachten mit dem trockenen Titel „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ liefern 32 Ökonomen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen ein schlüssiges Modell zu einer sehr grundlegenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.
Zunächst kritisieren die Professoren die bisherige höchstgerichtliche Rechtssprechung, die faktisch unisono das umstrittene Konzept des Rundfunkbeitrags als einer zulässigen Zwangsgebühr unterstützt hat. Die Logik der Argumentation in dem Gutachten ist glasklar: Die Gerichte haben sich nicht mit der Realität beschäftigt, sondern sind stets nur ihren eigenen Argumenten gefolgt. Die Deutlichkeit dieser Aussage zeigt in erfrischender Weise, dass der Gesetzgeber, wenn er nur wollte, nicht auf juristische Hilfskonstruktionen angewiesen wäre, sondern selbst die Maßstäbe festlegen könnte.
Die Kritik an den diversen Urteilen:
&bdquoiese Ausführungen sind für den vom Gesetzgeber gewählten Rahmen einer dualen Rundfunkordnung getroffen, das Gericht selbst geht jedoch der Sache nach kaum noch wirklich von Alternativen aus. Zur Problematik dieser Rechtsprechung gehört es, dass die Basis der rechtsdogmatischen Folgerungen ausschließlich mit Eigenzitaten belegt wird und weder ökonomische, sozialwissenschaftliche oder sonstige Fachliteratur einbezieht, der Begründungsduktus mithin zunehmend selbstreferentiell erscheint. Das alles hat entsprechende Auswirkungen auf die rundfunkverfassungsrechtliche Literatur und damit die medienrechtliche Diskussion insgesamt gehabt.“
Anders als die Gerichte kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Rundfunkabgabe sehr wohl eine Steuer ist – und als solche abgeschafft werden solle:
&bdquoenn aus ökonomischer Sicht sind die jetzigen Pflichtbeiträge eine Steuer, die einer Zweckbindung unterliegt. Anstelle dieser Mischform sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden. Entweder man betrachtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als ein Gut, das allen Bürgern gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden soll. Dann ist eine Finanzierung über Steuern sachgerecht, da sich damit – im Gegensatz zu den jetzigen Pflichtbeiträgen – eine Belastung nach der Leistungsfähigkeit gewährleisten lässt. Oder man trägt den veränderten technologischen Rahmenbedingungen Rechnung, die die Bereitstellung einer breiten Palette von Programmen als Clubgüter ermöglichen, und finanziert diese Programme durch nutzungsabhängige Gebühren.“
Das Gutachten hält fest, dass das überbordende öffentlich-rechtliche System kein Spiegelbild einer pluralistischen Medienwelt ist:
„Wichtig ist dabei, nicht einer dem Status quo verhafteten Denkblockade zu verfallen, wie sie vor allem die neuere verfassungsgerichtliche Judikatur nahelegen könnte. Die Funktionsfähigkeit eines privatwirtschaftlichen Hörfunk- und Fernsehangebots kann und darf nicht nur aus der Perspektive eines bestehenden Systems empirisch erschlossen werden. Entscheidend ist nicht die Frage, ob angesichts des derzeit bestehenden privatwirtschaftlichen Angebots der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine bedeutsame Aufgabe erfüllt. Öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk bilden ein interdependentes System. Das privatwirtschaftliche Angebot hat sich angesichts des bestehenden, gebührenfinanzierten und breit aufgestellten öffentlich-rechtlichen Rundfunks entwickelt. Ein reformierter oder anders ausgerichteter öffentlich-rechtlicher Rundfunk würde ein entsprechend verändertes privatwirtschaftliches Angebot nach sich ziehen. Würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk sein Programmangebot einschränken, würden dadurch zunächst Lücken entstehen. Nicht alle, aber viele dieser Lücken würden durch entsprechende neue Angebote der Privaten gefüllt werden. Bei einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen diese Reaktionen mitberücksichtigt werden.“
Neben der Kritik an den diversen Gerichtsurteilen weist das Gutachten auch auf die europarechtliche Problematik des neuen Zwangsbeitrages hin – und meldet Zweifel an, ob diese Neuregelung vor dem EuGH Bestand haben könnte:
&bdquoer EuGH behandelt den Rundfunk als Dienstleistung i.S.v. Art. 56 AEUV, auf den die Wettbewerbsregeln für Unternehmen (Art. 101 ff. AEUV) grundsätzlich Anwendung finden. Die Gebührenfinanzierung löste daher seinerzeit einen Beihilfenstreit aus, der zwar beigelegt wurde, im Zuge der Reform des Finanzierungsmodells jedoch erneut aufflackern könnte.“
Das Gutachten räumt mit einem Argument auf, das gerne von den Vertretern der Sender angeführt wird, um Reformen zu verhindern: Deutschland brauche ein derart ausuferndes System, um in einem 80-Millionen-Volk eine entsprechende Grundversorgung sicherzustellen. Genau das Gegenteil sei der Fall: Die Kosten steigen nämlich nicht prinzipiell, wenn man mehr Zuseher erreichen kann:
&bdquoie Einnahmen aus Zwangsabgaben hatten 2012 ein Gesamtvolumen von ca. 7,5 Mrd. Euro. Bezogen auf die öffentlichen Mittel pro Kopf liegt Deutschland zwar nicht ganz am oberen Ende in Europa, wohl aber, was die Gesamtsumme angeht… Grundsätzlich sollte man angesichts der spezifischen Kostenfunktion der Produktion von Rundfunkprogrammen eine deutliche Kostendegression erwarten: Viele Kosten der Produktion eines bestimmten Programmangebots sind praktisch unabhängig von der Zahl der Empfänger. Nur einige Kostenbestandteile, insbesondere die Lizenzgebühren für Filme und Serien, mögen ungefähr proportional mit den Zuschauerzahlen steigen. Wenn sich also gegebene Kosten in Deutschland auf 80 Millionen potentielle Nutzer verteilen, sollte deren Finanzierungsbeitrag pro Kopf bei gleicher Versorgungsqualität nur ein Bruchteil dessen sein, was in kleinen Ländern wie der Schweiz, Norwegen oder Österreich pro Kopf aufzubringen ist. Der hohe Finanzierungsbeitrag pro Kopf in dem bevölkerungsreichen Deutschland ist insofern ein Indikator für eine weit überdurchschnittliche Versorgung.“
Diese Über-Versorgung ist nicht in einem intensiveren öffentlich-rechtlichen Angebot begründet, sondern in der Tatsache, dass sich die von „Zwangsgebühren“ finanzierten Sender in wesentlichen Elementen nicht von dem unterscheiden, was die privaten Anbieter am Markt produzieren.
„Eine Aufgabenabgrenzung, die sich am Subsidiaritätsprinzip orientiert, wird derzeit nicht praktiziert. Im Gegenteil: Man beobachtet den Bieterwettbewerb der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten um Sendeformate, die inhaltlich und konzeptionell von der privaten Konkurrenz praktisch kaum zu unterscheiden sind. Beispiele finden sich im Fernsehen besonders im Bereich der Sportberichterstattung, im Bereich von Vorabendserien sowie bei Diskussionsveranstaltungen. Es könnte der Eindruck entstehen, dass nicht der grundgesetzliche Versorgungsauftrag und die Vielfalt im Zentrum der Aufmerksamkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehen, sondern die Einschaltquoten. Auch im Hörfunk gibt es erhebliche Doppelungen, z. B. wenn öffentliche und private Sender gleichermaßen die ,größten Hits aus den 80er und 90er Jahren‘ spielen.“
Das Gutachten verwendet in seiner Terminologie konsistent den bei den öffentlich-rechtlichen Sender stets umschifften Begriff einer „Zwangsabgabe“. Der „Rundfunkbeitrag“, wie die Zwangsabgabe als Nachfolge der GEZ heißt, garantiere keine höhere Programmqualität, sondern lähme die Kreativität geradezu:
„Mit einer Finanzierung durch nutzungsunabhängige Zwangsabgaben wie dem sog. Haushaltsbeitrag seit dem 1. Januar 2013 wurde die Sonderrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Wirtschaft und Gesellschaft weiter verfestigt. Ziel der Finanzierung ist die Bereitstellung der bereits diskutierten Grundversorgung, also eines gesellschaftlich gewünschten Angebots, insbesondere soweit dieses nicht durch private Anbieter gewährleistet ist. Eine der Höhe nach maßgeblich vom Anbieter bestimmte, nutzungsunabhängige Zwangsabgabe kann keine Impulse für eine optimale Angebotssteuerung setzen. Alternative Finanzierungskonzepte könnten die nachfrageseitige Zahlungsbereitschaft, gerade auch für die von den privaten Anbietern möglicherweise nicht bereitgestellten Angebote, einbeziehen.“
Daher fordert das Gutachten, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gleich lieber durch eine ehrliche Steuer zu finanzieren – wodurch die parlamentarische Kontrolle der Finanzierung besser sichergestellt werden könnte:
„Gegen eine Finanzierung aus den allgemeinen Staatshaushalten (der Länder) wird gelegentlich eingewandt, dass den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten damit die erfolgreiche Beeinflussung der Entscheidungsträger für (zu hohe) Finanzierungsbeiträge erleichtert würde. Allerdings ist unklar, ob die Rundfunkanstalten leichter Einfluss auf die Parlamentarier als auf die 16 Mitglieder der KEF nehmen können. Für eine Steuerfinanzierung sprechen die verbesserte demokratische Legitimierung und Kontrolle sowie die parlamentarischen Hürden gegenüber einem Ausufern der Finanzierungsansprüche.“
Vor allem die neuen Technologie des Internet hätte das System eines staatlich finanzierten Rundfunks „überflüssig“ gemacht:
&bdquoie beschriebene Theorie zum Entstehen einer ineffizienten Programmvielfalt geht meist (implizit) von knappen Transmissionskapazitäten aus. Wenn Sender privatwirtschaftlich um eine beschränkte Zahl von Rundfunkfrequenzen konkurrieren, werden sich die Programme mit den höchsten Marktanteilen durchsetzen. Bei rein werbefinanziertem Programm kann das, wie bereits ausgeführt, zu ineffizienter Programmvielfalt und zur Doppelung von Programminhalten führen. Durch neue Technologien – insbesondere das Internet, aber auch die Digitalisierung des terrestrischen Rundfunks – haben sich die Rahmenbedingungen geändert. Die Zahl der möglichen Sender ist technisch für alle praktischen Belange unbegrenzt. Und in der Tat findet sich für praktisch jede Musikvorliebe inzwischen ein geeignetes Internetradio. Zumindest was die Bereitstellung von Musik über Rundfunk betrifft, sind damit Staatseingriffe zur Sicherung der Programmvielfalt allem Anschein nach überflüssig geworden.“
Doch nicht nur bei der Musik sehen die Gutachter die Gefahr, dass durch einen staatlichen Eingriff nicht mehr produziert wird, was die Nutzer wollen, sondern von oben herab ein Programm ins Internet getragen wird, das den Markt für unabhängige, private Anbieter verstopft:
&bdquoie kostenlosen Nachrichtenangebote von ZDF.de oder tagesschau.de im Internet konkurrieren hier mit den Online-Angeboten der klassischen Printmedien. Die beitragsfinanzierten Angebote behindern in der Tendenz Prozesse, durch die sich ein selbst tragendes, qualitativ hochwertiges Subskriptionssystem privatwirtschaftlicher Anbieter (spiegel.de, faz.net, welt.de, &hellip entwickeln kann. Ein solches Subskriptionssystem hätte nicht nur den Vorteil, dass es sich über die Zahlungsbereitschaft der Nutzer selbst finanziert. Es hätte auch den Vorteil, dass die Zahlungsbereitschaft der Nutzer eine wichtige Steuerungsfunktion ausüben kann.“
Die im Gutachten formulierten „Leitlinien“ kommen zu dem Schluss, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland drastisch eingeschränkt werden könne, ohne dass die Medien-Konsumenten deshalb Schaden nehmen würden:
&bdquoie Übernahme von Leistungen durch den öffentlichen Sektor und ihre Finanzierung durch Zwangsabgaben stehen unter dem Legitimierungszwang des Subsidiaritätsprinzips. Dieser Schluss ergibt sich aus grundlegenden ökonomischen Überlegungen. Legitim ist die Leistungserbringung durch den öffentlichen Sektor nur dann, wenn ein entsprechendes Leistungsangebot nicht privatwirtschaftlich-konkurrenzwirtschaftlich zu organisieren ist, und zugleich die Qualität eines öffentlichen Angebots im Verhältnis zu den Kosten einen hinreichenden Mehrwert erbringt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte deshalb als Anbieter nur dort auftreten können, wo die Privaten selbst bei Setzung eines geeigneten regulatorischen Umfeldes ein gesellschaftlich und bildungspolitisch gefordertes Angebot nicht von sich aus anbieten würden. Für staatliche Eingriffe in den Markt ist eine überzeugende Rechtfertigung erforderlich.“
Die Gutachter wollen der Tatsache, dass „angesichts des Finanzvolumens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und einer dem demokratischen Budgetprozess weitgehend entzogenen Finanzierungsweise“ „eine effektive Kostenkontrolle indes besonders wünschenswert“ wäre. Dies könne etwa dadurch geschehen, dass bestimmte Formate öffentlich ausgeschrieben werden:
„Auf der Mikroebene stellt sich bei den Sendeinhalten, die ohne staatlichen Eingriff nicht privatwirtschaftlich bereitgestellt würden, die Frage, ob viele der fehlenden Sendeinhalte nicht auch durch Ausschreibung und Subventionierung ausgeglichen werden können, oder ob für alle Entscheidungen über Sendeinhalte fest etablierte Redaktionen notwendig sind, die in die Hierarchie der Rundfunkanstalten eingebunden sind. Anstelle einiger öffentlich-rechtlicher Sender könnte man sich auch ,Arts Councils‘ vorstellen, die einzelne Programminhalte ausschreiben und finanzieren. Ein solches System existiert bereits in Neuseeland. In beschränktem Umfang – als Ergänzung zur BBC – wird ein solches ,PSB contract awarding‘ auch von Robin Foster und Kip Meek vorgeschlagen.“
Das Fazit des Gutachtens:
„Ein zukunftsfähiges System des öffentlichen Rundfunks sollte dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht geben: Der öffentlich-rechtliche Anbieter sollte nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist. Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt, der durch ein breites privates Angebot und Subskriptionsmodelle gekennzeichnet ist. Nur dort, wo die Privaten kein geeignetes Angebot erstellen, entsteht eine Aufgabe für die öffentliche Hand. Einige Lücken könnten durch eine kluge Regulierung eines weitgehend privaten Angebots geschlossen werden. Öffentlich-rechtliche Sender könnten die verbleibenden Lücken im Programmspektrum füllen. Allerding sollte im öffentlichen Rundfunk auf die Werbefinanzierung komplett verzichtet werden, da ansonsten die Fehlanreize der Programmgestaltung, die mit dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk beseitigt werden sollen, gleichsam durch die Hintertür wieder eingeführt werden. Hier sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden.“
Öffentlich-Rechtliche Ein Gutachten wie ein Donnerhall: GEZ-Sender haben ausgedient Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 02.04.15 14:55 Uhr | 303 Kommentare
Das Gutachten, das 32 Wirtschaftswissenschaftler für das Bundesfinanzministerium erstellt haben, ist der bisher radikalste Vorschlag zu einer grundlegenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Die Ökonomen kommen zu dem Schluss, dass der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist. Sie skizzieren, warum ARD, ZDF und Deutschlandradio zu teuer sind und fordern das Ende von „Zwangsabgaben“. Schließlich weisen sie einen Weg, wie man mit mehr privatem Wettbewerb zu einem besseren Programm kommen kann.
Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Die erste Klage hat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erreicht.Das bedeutet,allerdings,dass der Weg durch alle Instanzen,ausgeschöpft wurde.Wir erwarten alle ein für die Abzocker vernichtendes Urteil.Sollte auch dieser Gerichtshof,tatsächlich die Wohnungsabgebenzwangsgebühren,für jemanden der die ÖRF anlehnt und nicht wahrnimmt,ebenfalls für zumutbar halten,und als nicht Verfassungsrechtswiederig einstufen,dann wars das.
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Immer wieder sorgen die vorgeschriebenen GIS- Gebühren für Diskussionen und Ärger. Eine Leserin, die keine ORF- Programme empfangen will und kann, aber Gebühren bezahlen muss, hat sich erstmalig an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt.
Frau X. - die Leserin möchte anonym bleiben - sieht durchaus gerne fern. Nur die Programme des Österreichischen Rundfunks möchte sie nicht konsumieren. Ihr Satelliten- Receiver kann diese auch gar nicht empfangen. Dass sie dennoch die Rundfunk- Gebühren entrichten muss, sieht sie nicht ein. Sie hat deshalb auch geklagt, ist in Österreich aber in allen Instanzen gescheitert.
Die Vorschreibung sei aber klar verfassungswidrig und verstoße gegen mehrere Grundrechte, wie ihr Wiener Anwalt Gerold Beneder erklärt: "ie Verbraucherin muss ihr Geld für ORF- Programme ausgeben, owohl sie diese nicht empfangen kann und will, was dem Recht auf Eigentumsfreiheit widerspricht." Dazu sei auch das Recht auf freie Meinungsäußerung betroffen. Um der Gebührenpflicht zu entgehen, müsste der Fernseher aus dem Haus entfernt werden. Dadurch wird jedoch die Möglichkeit genommen, andere Fernsehprogramme, für die keine Gebühren anfallen, zu empfangen.
Die österreichischen Gerichte haben bisher damit argumentiert, dass der ORF- Empfang am Wohnort von Frau X. prinzipiell möglich wäre. Deshalb seien auch die Gebühren zu entrichten, egal ob ihr Receiver die Programme empfängt oder nicht. Die Kontrolle wäre außerdem unverhältnismäßig aufwendig. Auch das will der Wiener Anwalt nicht gelten lassen: "as ist ein klarer Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Personen, wie Frau X., die technisch dafür gesorgt haben, dass der ORF nicht empfangen werden kann, müssten gleichbehandelt werden wie jene, die überhaupt keine Fernsehempfangsanlage besitzen und daher keine Gebühren bezahlen müssen."
Frau X. hat nun eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gerichtet. Dessen Entscheidung wird sicher von vielen Seiten mit Spannung erwartet!
Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Sind die jüngsten Urteile zur Fernseh- und Rundfunkabgabe ein Witz? Nein, viel schlimmer. Sie sind eine Attacke auf den Rechtsstaat und seine Bürger. Von Helmut Hein, MZ 18. Mai 2014 22:15 Uhr
Standpunkt Kein Mensch ist so gierig wie der Staat
Regensburg.Es ist ein Bubenstück der ganz besonderen Art, das sich da vor unser aller Augen abspielt. Auch wenn die meisten nicht hinschauen. Je länger das böse Spiel dauert, desto mehr erinnert es an ein Stück aus dem Tollhaus. Und was tun die hohen Richter, die von Berufs wegen den Rechtsbruch verhindern müssten? Sie winken alles durch, mit den allerdümmsten Argumenten. Und sie verhöhnen auch noch die, die sich zurecht empören.
Die Intendanten und Politiker machen die jüngsten Urteile der Verfassungsgerichtshöfe in Rheinland-Pfalz und Bayern, dass die Zwangsbeiträge unserem Rechtssystem nicht widersprechen, geradezu besoffen vor Glück.
Alles in Ordnung also, alles rechtens? Nein, es handelt sich um einen fatalen Pyrrhussieg der Rechtsverdreher, der den Rechtsfrieden (zer)stört. Das bundesdeutsche Bubenstück erinnert an Zustände in Drittwelt-Diktaturen, wo sich auch immer Richter finden, die den Machthabern attestieren, dass alles, was sie treiben, in Übereinstimmung mit den Werten und Normen der Nation stehe.
Das hat Nötigungscharakter
Aber der Reihe nach. Worum geht es beim sogenannten neuen Rundfunkbeitrag, der eine Zwangsgebühr mit Nötigungscharakter ist? Am Anfang stand die Befürchtung der Fernsehintendanten, von denen jeder deutlich mehr verdient als unsere Kanzlerin, die finanzielle Basis ihres Tuns und ihrer Existenz könne wegbrechen. Weil immer weniger Menschen fernsehen (wollen). Die Lösung, zu der sie fanden, ist von einer beispiellosen Chuzpe: Wenn zu wenige fernsehen, dann sollen eben auch die zahlen, die nicht fernsehen. Und zwar immer und überall, doppelt und dreifach. Entscheidend sollte nicht mehr sein, ob jemand ein Angebot nutzt, sondern nur noch, ob es &bdquoa“ ist: in der Wohnung, unterwegs, am Arbeitsplatz.
„Gleichsam strukturell“
Das ist etwa so, als wenn eine kriselnde Bäckerei auf die Idee käme, mithilfe der Einwohnermeldeämter jedem, der in ihrem Bezirk wohnt, einen „Brotbeitrag“ zwangsweise abzuverlangen. Mit dem betörenden Argument, es komme nicht darauf an, ob jemand Brot kaufe oder esse. Entscheidend sei ausschließlich, dass dieses „Angebot“ bestehe und auch für die Zukunft (Grundversorgung!) gesichert werden müsse.
Ein Scherz, ein Witz, den sich selbst der billigste Comedian verkneifen würde, weil er wüsste, dass ihm das simpelste logische Vermögen Einhalt gebietet. Nicht so den Rundfunk-Oberen. Sie kamen auf die Idee, einen Ex-Verfassungsrichter, den berühmt-berüchtigten Paul Kirchhof, der einst der CDU eine Wahl verhagelte, mit einem Gutachten zu beauftragen. Kirchhof machte dann auch auftragsgemäß Nägel mit Köpfen. Den Rechtsbruch wollte er nicht erkennen, er verschärfte ihn noch. Wenn eine Großbürger-Großfamilie (Kirchhof hat fünf Kinder) mit fünf Dutzend Geräten in ihrer Villa lebt, dann muss sie nur einen Beitrag entrichten. Genauso wie der Hilfsarbeiter, dessen Einkommen nur knapp über Hartz IV liegt und der überhaupt keinen Fernseher hat. Wofür er dann auch noch als „Medienverweigerer“ beschimpft wird. Er kann von Glück sagen, wenn in derlei Fällen nicht eine Strafgebühr fällig wird! Dafür muss er aber zum Amt und „ergänzende Sozialhilfe“ beantragen, wenn sein eigenes Einkommen nicht reicht.
Den TV-Zwangsbeitrag wollte man ursprünglich auch Blinden aufnötigen. Das war dann doch der berühmte Tropfen zu viel und die Entscheider ruderten unwillig im Meer des Unrechts ein kleines Stückchen zurück. Und: Auch Menschen, die ihre letzten Lebensmonate in einem Pflegeheim zubringen und schon seit Jahren Fernsehbilder nicht mehr ertragen können, sollen zahlen. Ein Heim ist schließlich keine Villa. Da wird jeder abkassiert, die Umstände spielen keine Rolle.
Die Sprache des Unmenschen
Die Verfassungsrichter begründen das so: Er befinde sich schließlich „im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ und ziehe einen „gleichsam (!) strukturellen Vorteil aus dessen Wirken“. Auch wenn dieser „Vorteil“ in concreto in hysterischem Abwehrgeschrei eines Dementen besteht, der nichts mehr mitbekommt.
Wenn jemand lügt, merkt man es oft seiner Sprache an, die er nicht ganz unter Kontrolle hat und die sich ihm widersetzt: „gleichsam“. Das erinnert an das Argument von Politikern, Intendanten und Richtern, das einen „Medienverweigerer“ wie mich jovial belehrt, selbst wenn ich nicht fernsehen würde, würde ich das Angebot „mitnutzen“, wenn nur mein Nachbar dem Geschwätz von Günter Jauch und Co. lausche. Auch wenn ich mit dem Nachbarn gar nicht rede. „Strukturell“ eben. Muss man sich solche Beleidigungen gefallen lassen? Muss man sich gar als „Betrüger“ beschimpfen lassen (ein hoher bayerischer Richter!), dem der Zwangsbeitrag das „Schlupfloch“ verschließe? Es ist die Sprache der Unmenschen, die so spricht.
Die gesteigerte Ungerechtigkeit
Der Justitiar des BR dagegen, der mir gnäigerweise glaubt, dass ich weder fernsehen will noch kann, sagt, der Gesetzgeber dürfe „typisieren“. Also: Wenn sehr viele fernsehen, darf er einfach so tun, als würden alle fernsehen. Das ist etwa so: Wenn in ihrer Wohnanlage viele die Steuern hinterziehen, dann müssen sie gleich mit ins Kittchen! Wozu eigens nachschauen. Und: der Gesetzgeber darf „pauschalisieren“. Soll heißen: Er darf von jedem, egal, was er tut und wie viel er verdient, das Gleiche verlangen. Die Politiker feiern das dann als neue gesteigerte Gerechtigkeit.
In Wahrheit zerstört der Zwangsbeitrag ein Recht, das über Jahrhunderte mühsam entwickelt wurde. Und er verhöhnt das logische, das moralische und das Rechtsbewusstsein der Bürger. Die hohen Herren des Rechts – deren Arbeitsweise die FAZ zutreffend so charakterisiert: „Welche Einwände auch immer es gegen den Rundfunkbeitrag geben könnte ... wir wischen sie vom Tisch“ – legen die Lunte an ein Pulverfass. Später heißt es dann wieder: Wir haben es nicht gewusst, wir haben es nicht gewollt.
Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Diese Bande des ÖRF bekommen keinen Pfennig,für ihre Betrügereien.....und selbst wenn sie erwischt werden...schützt sie der Staat.Jeder Normalbürger wäre für mindestens 5 Jahre eingefahren!!
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Heinze, Emig, Kiewel und Co. Die Skandale der Öffentlich-Rechtlichen
Bestechlichkeit, Betrug, Untreue, Drogenmissbrauch: Die Liste der Skandale in den gebührenfinanzierten Sendeanstalten ist lang. Fernsehspielchefinnen und Herstellungsleitern prellen die Sender um Millionenbeträge.
Doris HeinzeEs ist einer der größten Betrugsfälle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Doris Heinze soll in ihrer Zeit als NDR-Fernsehspielchefin zwischen 2003 und 2007 Drehbücher, die sie und ihr Mann Claus Strobel unter Pseudonym geschrieben hatten, beim Sender untergebracht haben. Sie habe nicht gewusst, dass sie als Mitarbeiterin nur ein Drehbuch habe schreiben dürfen, sagte sie vor Gericht aus. (Foto: dapd) Bild 1 von 14
Drehbuchskandal: Bewährungsstrafe für NDR-Fernsehfilmchefin Doris Heinze
Urteil in der NDR-Affäre: Doris Heinze, die frühere Fernsehfilmchefin des Senders, wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie hatte ihrem Arbeitgeber unter Pseudonym Drehbücher von sich und ihrem Mann untergeschoben.
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Hamburg - Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert, aber das Hamburger Landgericht blieb deutlich unter diesem Antrag. Es hat die ehemalige NDR-Fernsehfilmchefin Doris J. Heinze zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Kammer setzte das Strafmaß auf Bewährung aus. Das Gericht sah es am Montag als erwiesen an, dass die 63-Jährige dem NDR als Filmchefin mehrere Drehbücher von sich und ihrem Mann unter Pseudonym untergeschoben hatte. Heinzes ebenfalls angeklagter Ehemann und eine Filmproduzentin erhielten Geldstrafen.
Heinze musste sich seit dem 5. Juli 2012 wegen Bestechlichkeit in vier Fällen, schwerer Untreue in drei Fällen und Betrugs vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Ihr Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten Haft pläiert.
"Ich selbst bin mit dem Urteil zufrieden. Ich glaube auch, dass Frau Heinze sehr gut damit leben wird", sagte ihr Verteidiger Gerd Benoit. Heinze verließ nach dem Urteilsspruch wortlos mit ihrem Mann das Gericht und hielt ihr Gesicht hinter einer dunklen Sonnenbrille verborgen. Die Filmproduzentin wandte schon im Gerichtssaal bewusst ihr Gesicht von den Kameras ab.
Ihr Ehemann, Claus Strobel, muss 180 Tagessätze zu jeweils 18 Euro zahlen und Richter-Karst 300 Tagessätze zu jeweils sieben Euro. Die Filmproduzentin, die nun wegen Bestechung verurteilt wurde, habe gewusst, dass Heinze gegen ihre Pflichten dem Sender gegenüber verstoßen habe.
"ie Vetternwirtschaftsproblematik muss Ihnen ziemlich klar vor Augen gestanden haben", sagte der Richter. Beide Geschäftsfrauen hätten darauf vertraut, dass Heinze beim NDR Projekte durchbringen konnte.
Heinze hat ihre einflussreiche Position ausgenutzt
Heinze hatte auf der Anklagebank zugegeben, unter den Pseudonymen Drehbücher von sich und ihrem Ehemann bei ihrem Sender eingeschleust zu haben. Sie habe dazu ihre einflussreiche Position ausgenutzt, hatte sie erklärt.
Oberstaatsanwältin Cornelia Gäigk sagte, Heinze und ihre beiden Mitangeklagten, Heinzes Ehemann Claus Strobel und die Münchner Produzentin Heike Richter-Karst, hätten ein "System der Selbstbedienung auf Kosten der Gebührenzahler" geschaffen. Sie hätten vor allem "aus eigennützigen, wirtschaftlichen Motiven" gehandelt. In der Urteilsbegründung hieß es, dass Heinze "ie treibende Kraft" in der Affäre gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Heinze eine sogenannte Amtsträgerin war. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs gelten verantwortliche Redakteure von ARD, ZDF und Deutschlandradio als "Amtsträger" und können damit bei der Annahme von Schmiergeldern wegen Bestechlichkeit bestraft werden - ebenso wie zum Beispiel Beamte.
Heinze hatte in ihrer Zeit als Abteilungsleiterin beim NDR dem Sender insgesamt vier Drehbücher ihres Mannes unter dem Pseudonym "Niklas Becker" eingereicht. Dies war bereits vor drei Jahren aufgedeckt worden. Ein fünfter Auftrag wurde nicht realisiert. Aus ihrer eigenen Feder stammten zwei Drehbücher mit dem Pseudonym "Marie Funder", die sie ebenfalls dem NDR unterschob. Als die Vorwürfe öffentlich wurden, kündigte der NDR Heinze fristlos.
In die Familienkasse gewirtschaftet
Pflichtwidrig habe Heinze bei der Auftragsvergabe gehandelt, durch Drehbuch-Aufträge an ihren Mann obendrein in die eigene Familienkasse gewirtschaftet, urteilte das Gericht. Die Aufbesserung der eigenen Finanzen - "es wäre lebensfremd anzunehmen, dass das überhaupt keine Rolle spielte", sagte Richter Bruns. Heinzes Verteidiger hatte es anders dargestellt: "ie Lust am Schreiben" sei das Hauptmotiv bei Heinzes Handeln gewesen.
Bei einem Drehbuch "ienstage mit Antoine", das Heinze selbst jedoch nicht zu Ende brachte, habe sie den NDR getäuscht und dem Sender einen Schaden von 26.000 Euro zugefügt - deswegen ihre Verurteilung auch wegen Betrugs und Untreue. Bei der Festsetzung des Strafmaßes hielt das Gericht den Angeklagten zugute: "Sie wollten gute Filme machen und keinen Schrott unterjubeln."
Die Produzentin Richter-Karst wusste von den Pseudonymen, jedoch nicht von der Pflicht, die Decknamen beim NDR offenzulegen, wie sie während des Prozesses sagte. Den drei Beschuldigten werden zwischen November 2003 und Juli 2007 somit insgesamt 14 Straftaten zur Last gelegt.
Das Urteil hatte ursprünglich bereits im September fallen sollen. Beweisanträge der Verteidigung verzögerten immer wieder den Prozess. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde das Strafverfahren vor dem Hamburger Landgericht gegen die frühere NDR-Fernsehfilmchefin Heinze in fünf von 14 Fällen eingestellt.
Bereits der Auftakt des Prozesses im Juli war unplanmäßig verlaufen: Kurz nach Beginn hatten sich Verteidiger, Staatsanwälte und Richter zurückgezogen, um über einen Deal zu verhandeln. Dieser scheiterte jedoch, offenbar zur Überraschung der Verteidigung.
Unser Boykott-Aufruf wurde innerhalb der letzten 48 Stunden bereits 12.000 mal geteilt. Jetzt erreichte uns die Meldung einer Mitaktivistin die als Sachbearbeiterin bei der GEZ tätig ist, dass die Deutsche Post heute vor Vormittag mehrere Dutzend Kisten voller Post in der GEZ-Zentrale in Kisten angeliefert hat. Den Arbeitsaufwand der nötig ist um diese Post abzuarbeiten schätzt man schon jetzt auf 3-4 Wochen. Lulz!
AUFRUF ZUM DEUTSCHLANDWEITEN GEZ-BOYKOTT! Enorm wichtig: Bitte teilt diesen Beitrag zuerst bevor ihr unserer Anleitung folgt! Anonymous zeigt dir wie du ganz EINFACH und LEGAL deine GEZ-Zahlungen einstellst und alle bereits gezahlten Beiträge zurück forderst. Jeder der Rundfunkgebühren zahlt finanziert nicht nur einen möglichen Krieg mit Russland, er unterstützt diesen damit sogar aktiv! Nachdem wir aufgrund der Kriegspropaganda gestern schon zum Boykott diverser privater Medien aufgerufen haben, ruft Anonymous hiermit zum kollektiven und deutschlandweiten Boykott der GEZ-Medien (Beitragsservice) und zur unverzüglichen Einstellung sämtlicher Zahlungen auf.
Wir sind es leid, dass man die Ammenmärchen und Kriegspropaganda die man uns tagtäglich auftischt auch noch mit den Rundfunkgebühren der Bürger finanziert. Ein Boykott bewirkt nur etwas wenn es der boykottieren Institution GEZ finanziell erheblich weh tut. Mit diesem kollektiven Zahlungsboykott verursachen wir einen gigantischen Verwaltungsaufwand und bringen damit die GEZ von innen heraus zum totalen Zusammenbruch. Bitte nutzt dazu das folgende Musterschreiben. Dieses wurde rechtlich übergeprüft. Das werden Anwälte (abgesehen derer die für die GEZ arbeiten) hier per Kommentar bestätigen.
WICHTIG: Bitte per Einschreiben, besser noch Einwurfeinschreiben versenden und Nachweis gut aufbewahren!
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ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
(a) Für Zwangsangemeldete Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.
Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wider erwartend auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag gegen Sie.
(b) Für Gebührenzahler Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
(c) gemeinsamer Teil Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug. Rechtsbehelfsbelehrung: Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
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Bitte teilt unbedingt diesen Aufruf zum Zahlungsboykott und informiert eure Freunde und Bekannten über die genauen Gründe:
Was kann mir im schlimmsten Fall passieren? Klagen anstatt zahlen. Ab 2013 für kleines Geld!
Im schlimmsten Fall streitet man sich für 105 Euro mit der GEZ kurz vor Gericht um dann Recht zu bekommen. Wenn diesem Zahlungsboykott allerdings 10.000, 25.000 oder gar 50.000 Menschen folgen sollten, wird die GEZ andere Lösungswege als eine gerichtliche Auseinandersetzung suchen wollen. Die 105 Euro sind nämlich nicht von dir zu zahlen sondern immer vom Kläger, also von demjenigen der was von dir haben will. Wir rechnen kurz:
105 Euro x 10.000 = 1.050.000 Euro 105 Euro x 25.000 = 2.625.000 Euro 105 Euro x 50.000 = 5.250.000 Euro
Die Zahlung dieser Gerichtsgebühren wird die GEZ nicht tätigen, da dies wiederum eine Verschwendung von GEZ Beiträgen wäre. Es ist zu bezweifeln, dass die GEZ die öffentliche Debatte überlebt, die daraufhin einsetzen würde.
Kommentare :
1) Reichlich weiterleiten.
2) Weg mit der GEZ diese ist illegal. Macht alle mit! Lest und handelt
3) danke, genau dies werde ich jetzt auch tun!
4) Mitmachen oder nicht? – das ist hier keine Frage, oder ?